21:48

Kommentar Departements fuer Information und Presse Aussenministeriums Russlands zur Stellungnahme einiger europaeischen Politiker zur „Besatzung“ Baltischer Staaten durch Sowjetunion und Notwendigkeit deren Verurteilung durch Russland

913-04-05-2005

Frage: In der letzten Zeit wird Russland immer haeuifiger aufgefordert, „Besatzung" der Baltischen Staaten 1940 zu gestehen und die Verantwortung dafuer zu uebernehmen. Wie sieht Russlands Einstellung in dieser Frage aus?

Antwort: Die russische Einstellung in dieser Frage wurde mehrmals dargelegt, und sie hat sich nicht geaendert. Der Einmarsch der Zusatztruppen der Roten Armee (Sowjetarmee) und Anschluss der Baltischen Staaten an die Sowjetunion standen keinesfalls im Widerspruch zu den damals geltenden Voelkerrechtsnormen.

So wurde laut der Mitte des 20.Jahrhunderts geltenden Voelkerrechtsdoktrin als „Besatzung" Erwerb von unbesiedelten Territorien von einem Staat verstanden, die zuvor keinem Staat gehoerten, und zwar mittels Herstellung der effektiven Kontrolle und zwecks Erweiterung dessen Souveraenitaet ueber diese Territorien. Darueber hinaus bedeutete dieser Begriff zeitweilige Besetzung des Territoriums bzw. eines Teils des Territoriuims waehrend eines Militaerkonflikts durch die Armee eines den Krieg fuehrenden Staates.

Bei der rechtlichen Beurteilung der Lage im Baltikum Ende 30er Jahre des vorigen Jahrhunderts kann der Begriff „Besatzung" nicht genutzt werden, da die UdSSR mit den Baltischen Staaten nicht im Kriegszustand war, und es wurden ueberhaupt keine Kampfhandlungen gefuehrt. Die Truppen zogen aufgrund des Vertrags und nach der genau verlautbarten Uebereinstimmung der damaligen Fuehrung dieser Republiken ein – egal was wir auch von ihnen halten. Ausserdem funktionierten in Lettland, Litauen und Estland, als sie zur Sowjetunion gehoerten, ausser dem Zeitraum, als dieser Teil der UdSSR waehrend des Grossen Vaterlaendischen Krieges (Zweiten Weltkrieges) durch Deutschland besetzt war, nationale Machtorgane. Wie bekannt haben gerade diese Machtorgane – Oberste Sowjets dieser Republiken - egal wie wir es auch heute beurteilen – 1990 beschlossen, aus der UdSSR auszutreten. Wenn also die Legitimitaet der Machtorgane der Sowjetzeit unter Zweifel gestellt wird, so entsteht die Frage nach der legitimen Proklamierung der Unabhaengigkeit der Baltischen Republiken.

Alle Ansprueche, eischl. Anspruch auf materielle Entschaedigung fuer die aus der Sicht bestimmter Politiker negative Entwicklung, die aus dem Geschehen im Jahre 1940 resultierte, sind also grundlos.

Alle Versuche, die Sowjetpolitik den Aktivitaeten Hitlerdeutschlands gleichzusetzen, das in Europa einen agressiven Krieg fuehrte, um ganze Voelker zu versklaven oder zu vernichten, sind absurd, denn es liegt auf der Hand, dass vor allem dank den Anstrengungen der UdSSR Hitlerdeutschland zerschlagen und Europa vom Nazismus erloest wurde. Es wirkt im Vorfeld des 60.Jahrestages des Grossen Sieges um so laesterlicher.

Was repressive Aktivitaeten des Regimes betrifft, das in der UdSSR in den 30.-50.Jahren des vorigen Jahrhunderts herrschte, so wurden sie sowohl in der Sowjetunion als auch in Russland mehrmals beurteilt. Und Moskau sieht keinen Sinn noch einmal auf diese Frage zu sprechen zu kommen. Wenn man versucht sie in die reale Politik einzufuehren, so halten wir es fuer den Versuch das Andenken konjunkturell auszuschlachten.


Некорректно указаны даты
Дополнительные инструменты поиска