Ueber den Dritten Gipfel Europarates in Warschau
PRESSEERKLAERUNG
Am 16.-17. Mai fand in Warschau der Dritte Gipfel des Europarates (ER) statt, an dem Staats- und Regierungschefs der ER-Laender sowie Vertreter einiger Beobachter-Laender in dieser aeltesten europaeischen Einrichtung teilgenommen haben. Die russische Delegation wurde vom Aussenminister Sergej Lavrov geleitet.
Das Forum wurde zu einem der wichtigsten politischen Ereignisse des laufenden Jahres. Es trug zur Staerkung der Rolle des Europarates als der groessten Organisation fuer Zusammenarbeit auf dem Kontinent sowie zur Festlegung von Orientierungspunkten und Ausrichtung mittelfristig bei. Auf dem Gipfel wurden wichtige Entscheidungen getroffen, die sich auf die kuenftige Rolle und Aufgaben des ER beziehen, und den Platz der Einrichtung unter anderen europaeischen Instituten bestimmen. Die Teilnehmer haben eine Politische Erklaerung und einen Aktionsplan zur Umsetzung von politischen Zielen des Europarates angenommen.
Auf dem Gipfel wurde das strategische Ziel des ER festgelegt: Aufbau des einheitlichen Europas ohne Trennlinien und Doppelstandards aufgrund von gemeinsamen demokratischen Werten, Hoheit der Gesetze, Achtung der Menschenrechte, Erhaltung der kulturellen Vielfalt des europaeischen Kontinents.
Darueber hinaus wurden Staerkung des antiterroristischen Zusammenwirkens, Aktivierung der multilateralen Zusammenarbeit im Rechtsbereich sowie einige soziale, kulturelle und rechtliche Fragen ausfuehrlich behandelt.
Im Rahmen des Gipfels in Warschau wurden „Deklaration ueber die Staerkung der Zusammenarbeit zwischen ER und OSZE" und „Hauptrichtungen der Entwicklung von Beziehungen zwischen ER und EU" angenommen. In den Schlussdokumenten ist auch die Einstellung zu den neuen Herausforderungen und Drohungen, insbesondere zum Problem des Terrorismus, zum Ausdruck gekommen.
Auf dem Gipfel wurde Unterzeichnung der am Vortag ausgearbeiteten drei neuen Konventionen des Europarates gestartet: „Konvention ueber Verhinderung des Terrorismus", „Konvention ueber die Waesche, Ermittlung, Entziehung und Beschlagnahme vom kriminellen Gewinn und ueber die Finanzierung des Terrorismus" und „Konvention ueber Verhinderung des Menschenhandels", wdurch die Einrichtung zum Kampf der Weltgemeinschaft gegen den Terrorismus und organisierte Kriminalitaete beitraegt.
17.Mai 2005