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ZUR POSITION RUSSLANDS BEI DER 73. SESSION DER GENERALVERSAMMLUNG DER VEREINTEN NATIONEN

1. Die Aufgabe der 73. Session der Generalversammlung der Vereinten Nationen ist, die zentrale koordinierende Rolle der Organisation bei internationalen Angelegenheiten zu bestätigen bzw. festigen. UNO ist eine einmalige Plattform für gleichberechtigten Dialog, der auf die Ausarbeitung der Lösungen unter Berücksichtigung verschiedener Meinungen auf Grundlage der Ziele und Prinzipien ihrer Charta gerichtet ist. Die Versuche, das Ansehen der UNO infrage zu stellen, sind gefährlich und können zur Demontage der Architektur der internationalen Beziehungen führen. Wir treten kontinuierlich für eine polyzentrische Weltordnung, Erreichen einer gleichen und unteilbaren Sicherheit bei einem strikten Respekt der Souveränität und Rechte der Völker auf eine selbstständige Wahl des Entwicklungswegs ein. 
 
2. Wir gehen davon aus, dass man gegen moderne terroristische Herausforderungen gemeinsam, bei einer zentralen koordinierenden Rolle der UNO und Einhaltung der Völkerrechtsnormen, ohne jegliche „verdeckte Tagesordnungen“ und „Doppelstandards“ kämpfen soll. Wir treten für die Bildung einer breiten Antiterrorfront unter der Schutzherrschaft der UNO ein.
 
Wir rechnen damit, dass diese Aufgaben von der Festigung der Zusammenarbeit zwischen den profilierten Antiterrorstrukturen der UN-Generalversammlung und UN-Sicherheitsrats auf Grundlage des 2017 eingerichteten Büros der Vereinten Nationen für die Bekämpfung des Terrorismus mit Wladimir Woronkow an der Spitze gefördert werden.
 
Wir verteidigen den Kurs auf ein komplexes Herangehen zum Antiterror, effektiver Implementierung der profilierten universellen Übereinkommen und Resolutionen der UN-Generalversammlung und UN-Sicherheitsrats (vor allem der Globalen Antiterror-Strategie der Vereinten Nationen, grundlegenden Antiterrorresolutionen 1373 und 1624 des UN-Sicherheitsrats).
 
Wir halten die Arbeit zur Bekämpfung der ausländischen Terrorkämpfer auf Grundlage der Resolutionen 2178 und 2396 des UN-Sicherheitsrats für prinzipiell wichtig.
 
Wir rufen zum Ausbau der gemeinsamen Anstrengungen zur Nichtverbreitung der Terrorideologie und Propaganda, darunter via Implementierung der „allumfassenden Rahmen zur Bekämpfung der Terrorpropaganda“ und der Resolution 2354 des UN-Sicherheitsrats.
 
Wir gehen von der notwendigen effektiven Feststellung der Quellen und Kanäle der Finanzierung von Terrorismus und Verabschiedung der gemeinsamen Maßnahmen zur Nichtzulassung jeder materiell-technischen Unterstützung der internationalen Terrorgruppierungen, vor allem ISIL, Al-Qaida und der mit ihnen verbundenen Terrororganisationen, aus. Besonders aktuell ist derzeit die Festigung der Koordinierung zur Nichtzulassung der Lieferungen der Militärerzeugnisse an Terroristen. Wir rufen zur umfassenden Erfüllung der profilierten Resolutionen des UN-Sicherheitsrats und der FATF-Standards auf.
 
Wir treten gegen den Tausch der internationalen Antiterror-Kooperation durch die Umsetzung der umstrittenen Konzepte wie „Bekämpfung des gewaltsamen Extremismus“ auf. Die Bekämpfung des gewaltsamen Extremismus soll in der UNO ausschließlich unter dem „Schirm“ der Antiterror-Arbeit erfolgen und nicht außerhalb der vereinbarten Beschlüsse hinausgehen.
 
3. Die Reform der Vereinten Nationen soll auf ihre Anpassung an die modernen Realien bei der Aufrechterhaltung der Zwischenregierungsnatur der Organisation und der in der UN-Charta festgeschriebenen Prinzips der Teilung von Vollmachten zwischen den Hauptorganen gezielt sein.
 
Das Ziel der Reform des UN-Sicherheitsrats ist, dem Rat einen mehr repräsentativen Charakter verleihen, ohne Schaden für seine Effizienz und Operativität. Die Suche nach einem optimalen Reform-Modell, das die maximale Unterstützung bekommt, soll ohne Aufstellung eines freizügigen Zeitrahmens erfolgen. Die Prärogativen der ständigen Mitglieder, darunter das Vetorecht, sind nicht zu revidieren.
 
Wir unterstützen realistische Initiativen zur Optimierung der Tätigkeit der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Als vorrangig werden von uns die Vervollkommnung der Arbeitsmethoden und die Aufreihung der überbelasteten Tagesordnung bezeichnet. Die Neuerungen sollen rationell sein. Die Versuche, die Vollmachten anderer satzungsgebenden Organe, darunter Sicherheitsrat, zugunsten der Generalversammlung umzuverteilen sind unzulässig.
 
4. Wir treten für die Entwicklung und Vervollkommnung der Kooperation der UNO mit regionalen und subregionalen Mechanismen auf Grundlage des Kapitels VIII der UN-Charta ein. In diesem Kontext fördern wir kontinuierlich die Entwicklung des Zusammenwirkens der UNO mit der OVKS und SOZ, deren Profil kontinuierlich steigt. Die vorrangige Aufmerksamkeit widmen wir der Koordinierung im Rahmen der BRICS und EAWU.
 
5. Die größte Verantwortung für die Verhinderung der Konflikte und Überwindung ihrer Folgen liegt auf den Staaten selbst. Die Unterstützung durch die UNO soll im Rahmen der Charta erfolgen. Die vorhandenen Instrumente – präventive Diplomatie, gute Leistungen und Vermittlung – sollen auf Grundlage der Unvoreingenommenheit, bei Respekt der Souveränität der Staaten angewendet werden. Es kann keine Schablonen und universellen Zeichen der kommenden Krisen geben.
 
6. Wir treten für ein umfassendes Herangehen zur Regelung der Konflikte im Nahen Osten und Nordafrika ohne Doppelstandards, ohne Legitimierung der einen Regierung und Marginalisierung der anderen ein.
 
Die Auseinandersetzungen, auch die tiefsten, sollen mit politisch-diplomatischen Methoden beseitigt werden. Dabei soll die internationale Begleitung tatsächlich gemeinsam sein. Wir halten die Aufgabe der Schaffung der regionalen Sicherheitsarchitektur für aktuell, die umfassend, einheitlich und unteilbar für alle Staaten des Nahen Ostens und Nordafrikas sein würde.
 
7. Wir setzen energievolle Anstrengungen zur friedlichen Regelung des Konfliktes in Syrien auf einer abgestimmten internationalen Grundlage bei Respekt der Souveränität und territorialen Integrität des Landes fort. Sie soll via inklusive zwischensyrische Verhandlungen unter Teilnahme eines breiten Spektrums der verhandlungsfähigen konstruktiven Opposition auf Grundlage der Resolution 2254 des UN-Sicherheitsrats gefunden werden.
 
Wir führen intensive Kontakte mit den Teilnehmern des Astana-Prozesses und anderen wichtigsten Akteuren. Besondere Aufmerksamkeit wird der Erfüllung der Ergebnisse des Kongresses des syrischen nationalen Dialogs gewidmet, der im Januar 2018 in Sotschi stattfand, vor allem mit dem Schwerpunkt die Schaffung des Verfassungsausschusses zur Arbeit am Grundgesetz. Wir unterstützen die Vermittlungsanstrengungen des Sondergesandten des UN-Generalsekretärs für Syrien, Staffan de Mistura, die auf die Unterstützung der Seiten der syrischen Krise bei der Suche nach Kompromisslösungen gerichtet sind.
 
Wir blockieren die Versuche des Wiederaufbaus des Mechanismus zur Feststellung der verantwortlichen für C-Waffen-Einsatz „nach westlichen Broschüren“. Die Ankopplung der Bereitstellung der Gelder für den Wiederaufbau Syriens an den so genannten „politischen Übergang“, der in der westlichen Deutung den Rücktritt von Baschar Assad bedeutet, ist unzulässig. Wir akzeptieren kategorisch nicht die Versuche, die humanitären Aspekte des Konfliktes in Syrien zu politisieren. Wir treten für die Unterstützung beim Wiederaufbau der befreiten Gebiete und Aufhebung der einseitigen Sanktionen gegen Syrien ein. Die Grundlage des Erfolges der Arbeit der humanitären Agenturen in Syrien sind der Respekt der Souveränität und enges Zusammenwirken mit offiziellen Behörden.
 
Wir bestätigen die Anhänglichkeit an die Überwindung der langen Krise im Jemen, der schnellst möglichen Stabilisierung im Irak, Wiederaufbau einer stabilen Staatlichkeit in Libyen. Der Grundstein für die Normalisierung der Lage in diesen Ländern ist die Gewährleistung eines umfassenden nationalen Dialogs und Bekämpfung der Terrorbedrohungen. Man soll dringend die Anstrengungen zur Wiederaufnahme der direkten palästinensisch-israelischen Verhandlungen intensivieren. Jede einseitige Handlungen spitzen das gegenseitige Misstrauen der Seiten zu und machen die Aussichten des Neustarts des Dialogs ferner. Wir arbeiten weiter mit allen wichtigsten Akteuren der Nahostregelung, um den politischen Prozess aus der Sackgasse zu führen. Wir werden auch weiter das Erreichen der Nahostregelung sowohl in bilateralen Kanälen, als auch im Format des Nahost-Quartetts der internationalen Vermittler mit Heranziehung der wichtigsten regionalen Akteure und Arabischen Liga fördern.
 
8. Wir unterstützen die Anstrengungen der Behörden Afghanistans zur Förderung der nationalen Versöhnung und Dialog mit der bewaffneten Opposition und sind ernsthaft über die Risiken der Ausdehnung der Terroraktivitäten aus dem Irak nach Zentralasien, Festigung der Positionen von ISIL im Lande, vor allem in den nördlichen Provinzen, besorgt. Die wichtigste Rolle beim Kampf gegen Bedrohungen, die aus Afghanistan ausgehen, gehören der SOZ und der OVKS und der Festigung der regionalen Zusammenarbeit im Ganzen. Wir unterstützen die Arbeit der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan als wichtigsten Koordinator der internationalen bürgerlichen Anstrengungen. Die Beseitigung des sich stark zugespitzten Problems der afghanischen Drogenproduktion, die die Terrorstrukturen in Afghanistan stark ernährt, erfordert eine komplexe Strategie unter Berücksichtigung der Errungenschaften von OVKS, SOZ, OSZE, Eurasischen Gruppe zur Bekämpfung der Legalisierung der verbrecherischen Einnahmen und Finanzierung von Terrorismus. 
 
9. Die völkerrechtliche Grundlage der innerukrainischen Regelung ist der Maßnahmenkomplex zur Erfüllung der Minsker Vereinbarungen. Das ist in der Resolution 2202 des UN-Sicherheitsrats festgeschrieben. Die internationale Unterstützung, darunter Initiativen zur Einrichtung der UN-Friedensmission, ist nur als Unterstützung des aktuellen Formats möglich, in dessen Mitte die OSZE und die Sonderbeobachtungsmission stehen. Darauf ist unser Entwurf der Resolution des UN-Sicherheitsrats vom 5. September 2017 zur Einrichtung der UN-Mission zur Förderung der Überwachung der OSZE-Sonderbeobachtungsmission im Südosten der Ukraine gerichtet.
 
Eine nachhaltige Lösung der inneren Krise in der Ukraine kann nur politisch sein, via eine kontinuierliche und vollständige Erfüllung des Maßnahmenkomplexes, bei Berücksichtigung der legitimen Forderungen aller Regionen der Ukraine, ihrer sprachlichen und ethnokonfessionellen Bevölkerungsgruppen, via einen direkten Dialog zwischen Kiew und Donbass. Wir erwarten eine objektive und unvoreingenommene Untersuchung aller Fälle, die zur Gewalt und bedeutenden Opfern seit Beginn der Ukraine-Krise führten.
 
Wir beharren auf einer vollständigen, detaillierten und unabhängigen internationalen Untersuchung der Katastrophe der malaysischen Boeing MH-17 über der Ukraine auf Grundlage der unbestrittenen Fakten und gemäß der Resolution 2166 des UN-Sicherheitsrats.
 
10. Die Grundlage der Verhinderung der Krisen und Regelung der Konflikte in Afrika bildet das Herangehen, das die führende Rolle der Afrikaner selbst und die Unterstützung ihrer Anstrengungen durch die internationale Gemeinschaft  umfasst. Wir treten für den Ausbau der Partnerschaft der Vereinten Nationen mit der Afrikanischen Union und subregionalen Organisationen des Kontinents ein. Wir fördern aktiv die politische Lösung der Krisen in Zentralafrika, Demokratischen Republik Kongo, sudanesischen Darfur, Südsudan, Somalia, Mali und Sahara-Sahel-Region im Ganzen, sowie anderen Brandherden. Wir unterstützen nationale Anstrengungen der Afrikaner zur Beseitigung der Ursachen der Konflikte, Wiederherstellung der Staatsinstitute und Reform des Sicherheitssektors.
 
11. Wir werden nur die Lösung der Zypern-Frage unterstützen, die ohne äußeren Druck von zyprischen Gemeinden unterstützt wird. Sie soll sich auf den Resolutionen des UN-Sicherheitsrats ruhen und die Schaffung der Zwei-Gemeinden-, Zwei-Zonen-Föderation mit einer einheitlichen und unteilbaren Souveränität, Staatsbürgerschaft und internationalen Rechtssubjektivität vorsehen. Das existierende System der Garantien hat sich abgelebt.
 
12. Ein nachhaltiges Funktionieren der Institute Bosnien und Herzegowinas ist bei Einhaltung der Gleichberechtigung von zwei Entitäten und drei staatsbildenden Völkern möglich, wie das vom Friedensvertrag von Dayton 1995 vorgesehen ist. Die Hauptaufgabe bleibt die Übergabe der Verantwortung für das Schicksal Bosnien und Herzegowinas an die Bosnier selbst. In diesem Zusammenhang ist die Auflösung des Büros des Hohen Repräsentanten reif geworden.
 
Die Situation im Kosovo soll auf Grundlage der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats geregelt werden. Wir sind über den Verfall der Lage um Sicherheit in der Region und Erschwerung der Aussichten des Erreichens der Vereinbarungen zwischen Belgrad und Pristina wegen kosovarischer Albaner besorgt.
 
13. Wir werden die Arbeit des Sonderausschusses der UN-Generalversammlung für Dekolonisierung, der bis zur endgültigen Lösung der Frage aller 17 nicht selbst steuerbaren Gebiete aktuell bleibt, weiter unterstützen.
 
14. Die Friedenstätigkeit der Vereinten Nationen soll bei strikter Einhaltung ihrer Basisprinzipien und UN-Charta erfolgen. Die Anstrengungen sollen auf der Förderung der politischen Regelung und Erreichen der nationalen Versöhnung fokussiert werden. Die Reform der Friedenstätigkeit kann nur in strikter Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Staaten erfolgen, ohne ihre anschließende freie Deutung (wie es im Fall mit der „Aufklärung in der Friedensschaffung“ war). Die Verleihung zusätzlicher Vollmachten an die Friedenstruppen, darunter zur Gewaltanwendung, ist nur nach Beschluss des UN-Sicherheitsrats je nach Situation in jedem einzelnen Land möglich.
 
15. Der Friedensaufbau und die Aufrechterhaltung des Friedens sind eng miteinander verbunden. Ihre Grundlage bildet das Prinzip der nationalen Verantwortung der Staaten. Die internationale Unterstützung kann nur auf Bitte des Aufnahmestaates erfolgen und soll auf den Ausbau des eigenen Potentials der Staaten gerichtet werden.
 
16. Sanktionen sind ein wichtiges Instrument des UN-Sicherheitsrats zur Gewährleistung der politisch-diplomatischen Regelung der Konflikte. Sie sollen auf die Bekämpfung der Tätigkeit abzielen, die den internationalen Frieden und Sicherheit bedrohen, einen Adresse-Charakter und begrenzte Dauer haben, regelmäßig überprüft werden, und keinen Schaden der sozialwirtschaftlichen Entwicklung und humanitären Tätigkeit der von Sanktionen betroffenen Länder zufügen. Unzulässig sind die Versuche, die Sanktionen des UN-Sicherheitsrats zur wirtschaftlichen Erstickung und Destabilisierung der Lage in den Staaten sowie als Instrument einer gewissenlosen Konkurrenz zu nutzen. Unannehmbar ist, wenn die vom UN-Sicherheitsrat eingeführten Sanktionen mit rechtswidrigen einseitigen Einschränkungen, zumal mit einem grenzübergreifenden Effekt, ergänzt werden.
 
17. Wir treten für die Festigung des aktuellen und die Ausarbeitung eines neuen Vertragsregimes auf Konsensgrundlage im Bereich Abrüstung und Nichtverbreitung ein. Die zentrale Rolle soll dabei der multilaterale Abrüstungsmechanismus der Vereinten Nationen spielen. Wir unternehmen Anstrengungen zur Erhöhung der Effizienz und Koordiniertheit der Handlungen seiner Hauptelemente – Ersten Ausschusses der UN-Generalversammlung, Abrüstungskommission der Vereinten Nationen und Abrüstungskonferenz. Die Lösung jeder Probleme im Bereich Rüstungskontrolle im Rahmen der genannten Formate soll bei strikter Einhaltung ihrer Mandate erfolgen. Wir gehen davon aus, dass die bei diesen Foren treffenden Maßnahmen unvoreingenommen sein und nicht die souveränen Rechte der Staaten verletzen sollen.
 
Russland ist Initiator der Entwicklung von wichtigen multilateralen Vereinbarungen im Bereich Abrüstung und Nichtverbreitung – zur Verhinderung des Wettrüstens im Weltraum und Kampf gegen Angriffe des chemischen und biologischen Terrorismus. Ein konstruktiver Dialog bei diesen Fragen ermöglicht den Beginn einer vertieften Arbeit (darunter Verhandlungen) auf UN-Plattformen. Bei der Förderung dieser Initiativen halten wir uns strikt an die Prinzipien der Nichtdiskriminierung, gleichen und unteilbaren Sicherheit für alle.
 
Zu unseren Prioritäten gehört die Verhinderung des Wettrüstens im Weltraum. Auf ihre Lösung sind der russisch-chinesische Entwurf eines entsprechenden Vertrags und die russische Initiative zur Aufnahme einer Verpflichtung durch die Staaten, nicht als erste Waffen im Weltraum zu stationieren. Wir werden den Entwurf einer entsprechenden Resolution traditionell im Ersten Ausschuss der 73. Session der UN-Generalversammlung einbringen. Wir fördern aktiv im UN-Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraums das Thema der Normenregelung der Sicherheit von Weltraumoperationen im Rahmen des bildenden Konzeptes für langfristige Nachhaltigkeit der Weltraumtätigkeit.
 
18. Wir teilen das gute Ziel des Aufbaus einer Welt, die frei von Atomwaffen ist, denken aber, dass da ein realistisches und ausgewogenes Herangehen vonnöten ist, das die internationale Sicherheit und Stabilität fördern wird. Wir sind uns sicher, dass der Verzicht auf Atomwaffe erreichbar ist, doch nur als Endergebnis eines stufenweisen Prozesses der nuklearen Abrüstung auf multilateraler Vertragsbasis und bei Berücksichtigung aller Faktoren, die die strategische Stabilität negativ beeinflussen. Wir treten gegen radikale Initiativen zum schnellst möglichen Verzicht auf Atomwaffen, darunter Atomwaffenverbotsvertrag, die dem Atomwaffensperrvertrag widersprechen und die Aufmerksamkeit von der Lösung aktueller Probleme der internationalen Sicherheit ablenken, die vor allem durch die destabilisierenden Handlungen der USA im strategischen Bereich ausgelöst wurden. Wir sind über die von den USA ausgedrückte Absicht sehr besorgt, die Bereitschaft zu einer möglichen Wiederaufnahme der Atomtests zu unterstützen.
 
19. Wir treten für die Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich friedliche Nutzung von Atomenergie, Festigung des globalen Regimes der Nichtverbreitung und Vervollkommnung der internationalen Mechanismen der nuklearen und physischen Atomsicherheit ein. Wir unterstützen kontinuierlich die Anstrengungen der IAEO als einmalige internationale Organisation, die allseitige Unterstützung einer breiten Erschließung der Atomenergie in friedlichen Zielen leistet.
 
Wir treten für das schnellst mögliche Inkrafttreten des Kernwaffenteststopp-Vertrags und seine Universalisierung ein. Wir drücken tiefe Besorgnisse wegen des jüngsten Beschlusses der USA, sich der Ratifizierung des Kernwaffenteststopp-Vertrags zu enthalten, was die Aussichten seines Inkrafttretens in der nächsten Zeit untergräbt, aus. Zugleich sind wir über die Erklärung der USA über die Absicht besorgt, die Bereitschaft zur möglichen Wiederaufnahme der Atomtests zu unterstützen.
 
20.  Wir wissen die Anstrengungen des UN-Sicherheitsrats und seiner entsprechenden Ausschüsse, darunter 1540-Ausschuss zur Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, hoch zu schätzen.
 
21. Wir sind über den Beschluss der USA tief besorgt, einseitig den Gemeinsamen umfassenden Aktionsplan zu kündigen, was ein bedeutender Verstoß der Vereinbarungen zum iranischen Atomprogramm sowie Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrats ist und den USA alle Rechte im Kontext des Aktionsplans entnimmt. Unsererseits halten wir uns an die Verpflichtungen zum Aktionsplan.
 
22. Wir sind mit der Entwicklung der Situation auf der Koreanischen Halbinsel im Sinne der russisch-chinesischen Roadmap zufrieden. Hoch eingeschätzt sollen die konstruktiven Schritte Chinas zur Denuklearisierung sowie Senkung der militärischen Aktivität in der Region werden, darunter dank der Aufhebung der für August geplanten Militärübungen der USA und ihrer Verbündeten. Wir begrüßen die Wiederaufnahme des zwischenkoreanischen Dialogs und Durchführung des amerikanisch-nordkoreanischen Gipfels. Die Regelung der Probleme der Koreanischen Halbinsel, darunter das Atomproblem, ist nur mit gemeinsamen Anstrengungen, bei multilateralen Konsultationen zu Fragen des Friedens und Sicherheit in Nordostasien möglich. Wir denken ebenfalls, dass man sich Gedanken über die Revision von mehreren durch UN-Sicherheitsrat bestimmten Einschränkungen für die Kooperation mit Nordkorea machen soll, deren Änderung in den Sanktionsresolutionen des Sicherheitsrats unter Berücksichtigung der Dynamik der Situation vorgesehen ist. Wir treten für die schnellst mögliche Aufhebung der einseitigen Einschränkungen gegen Nordkorea ein.
 
23. Wir halten für die Priorität der internationalen Tagesordnung auf dem Gebiet der internationalen Informationssicherheit die Entwicklung und Verabschiedung unter der Schirmherrschaft der UNO von universalen Regeln des verantwortungsvollen Verhaltens der Staaten im Informationsraum, die auf die Verhinderung von Konflikten im Informationsraum ausgerichtet wären. Solche Regeln sollten im Digitalraum die Prinzipien der UN-Charta verankern: Nichtanwendung der Gewalt, Respekt für die staatliche Souveränität, Nichteinmischung in innere Angelegenheiten anderer Staaten, Einhaltung der Grundrechte und –freiheiten des Menschen – sowie allen Staaten gleiche Rechte auf die Teilnahme an der Internet-Verwaltung garantieren. Wir sind davon überzeugt, dass die UNO bei der Förderung der internationalen Informationssicherheit die alternativlose Schlüsselrolle spielt. Wir gehen davon aus, dass die Diskussion über die internationale Informationssicherheit in dieser Richtung im Format der zuständigen Gruppe von Regierungsexperten schnellstmöglich wiederaufgenommen werden sollte. Wir werden einen Entwurf der entsprechenden Resolution im Ersten Ausschuss im Rahmen der 73. Tagung der UN-Vollversammlung präsentieren.
 
24. Wir gehen davon aus, dass Staaten internationale Anti-Drogen-Übereinkommen strikt einhalten sollten und dass Drogen keineswegs zu Rekreationszwecken genutzt werden dürften. Wir plädieren für die Festigung der koordinierenden Rolle der UN-Kommission für Drogenmittel als wichtigstes Direktivgremium im UN-System im Bereich der Drogenkontrolle. Wir befürworten die Idee zur Organisation im Format der Kommission im Jahr 2019 des Ministersegments der Berichterstattung über die Umsetzung der Politischen Deklaration und des Aktionsplans zur Drogenbekämpfung von 2009 sowie des Abschlussdokuments der 30. Sondertagung der UN-Vollversammlung zum globalen Drogenproblem (2016). 
 
25. Wir plädieren konsequent für die Unterstützung der zentralen koordinierenden Rolle der UNO bei der Konsolidierung der internationalen Bemühungen um die Bekämpfung von globalen Herausforderungen und Gefahren, die unter anderem von der transnationalen organisierten Kriminalität ausgehen. Besonders viel Wert legen wir auf die Festigung des rechtlichen Rahmens der internationalen Anti-Kriminalitäts-Kooperation bei der Gegenwirkung kriminellen Herausforderungen und Gefahren, insbesondere auf die Entwicklung und Verabschiedung von neuen völkerrechtlichen Instrumenten, darunter zur Rückerstattung von Aktiva den jeweiligen Herkunftsländern, zur Bekämpfung von Verbrechen gegen die wilde Natur.
 
Wir heben die große Bedeutung der Arbeit am Start des Übersichtsmechanismus des UN-Übereinkommens gegen transnationale organisierte Kriminalität von 2000 und der dazugehörenden Protokolle hervor, der einen nichtpolitisierten, nichtintrusiven Interregierungscharakter haben und überwiegend aus dem regulären UN-Haushalt finanziert werden sollte. Wir plädieren für die Festigung der internationalen Anti-Korruptions-Kooperation bei der zentralen koordinierenden Rolle der UNO und auf Basis des Anti-Korruptions-Übereinkommens der UNO – des einzigen universalen internationalen Vertrags, der den ganzen Komplex von Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung bzw. -bekämpfung vorsieht. Wir legen viel Wert auf den nichtpolitisierten, transparenten und offenen Interregierungs-Charakter des Übersichtsmechanismus der Umsetzung des Anti-Korruptions-Übereinkommens. Wir begrüßen die Entwicklung einer universalen Konvention zur Rückerstattung von kriminellen Aktiva unter der Schirmherrschaft der UNO.
 
26. Russland unterstützt die Aktivitäten des Internationalen Gerichtshofs als wichtigsten Gerichtsgremiums der UNO. Derzeit beteiligt sich unser Land an einer von der Ukraine initiierten Auseinandersetzung um die Übereinkommen zur Liquidierung der Rassendiskriminierung und zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus. Wir sind nach wie vor mit der Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs unzufrieden. Wir verweisen auf die geringe Qualität und Politisierung seiner Arbeit, auf den mangelhaften Beitrag dieses Gremiums zur Regelung von Konflikten. Wir verfolgen aufmerksam die Prozesse im Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe, der alle unbeendeten Verfahren des Internationalen Strafgerichtshofs für Ex-Jugoslawien maximal schnell abschließen soll (dieser wurde im Dezember 2017 geschlossen). Bei der Behandlung der Oberhand des Rechts in der UNO sollte man sich auf seine internationale Dimension konzentrieren. Wir werden Versuchen widerstehen, die Konzeptionen der „Oberhand des Rechts“ und der „Verantwortung für den Schutz“ für willkürliche Einmischungen in innere Angelegenheiten auszunutzen.
 
27. Wir werden weiterhin das Prinzip der Unzulässigkeit der Entstellung der Geschichte und der Neudeutung der Ergebnisse des Zweiten Weltkriegs verteidigen. Dazu soll unser jährlicher Entwurf der Resolution der UN-Vollversammlung zum Thema „Kampf gegen Heroisierung des Nazismus, gegen den Neonazismus und andere Handlungen, die die Eskalation der modernen Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, des Fremdenhasses und der damit verbunden Intoleranz provozieren“ beitragen. 
 
28. Die größte Verantwortung für die Verteidigung der Menschenrechte tragen Staaten, wobei die UN-Exekutivstrukturen eine Hilfsrolle spielen sollten. Unseres Erachtens sollte das Hauptprinzip der UN-Aktivitäten zur Verteidigung der Menschenrechte im gleichberechtigten Zusammenwirken der Staaten bestehen, das sich auf die Oberhand des Völkerrechts, auf den Respekt für die Souveränität und Gleichheit der Staaten stützen würde. Die Integration der Rechtsschutzproblematik in alle Bereich der UN-Aktivitäten sollte nicht zum „Dublieren“ der Arbeit ihrer wichtigsten Gremien führen. Wir befürworten nicht die Bindung der Aktivitäten des UN-Menschenrechtsrats an die Arbeit des UN-Sicherheitsrats. Wir treten gegen eine Reform des Menschenrechtsgerichts zwecks seiner Verwandlung in einen quasi-gerichtlichen Überwachungsmechanismus auf.
 
29. Wir verurteilen entschlossen die Nutzung von Rechtsschutzfragen als Vorwand für Einmischung in innere Angelegenheiten von Staaten und für die Zerstörung der Grundprinzipien des Völkerrechts. Unseres Erachtens ist es inakzeptabel, dass einzelne Staaten auf die Tagesordnung der UN-Menschenrechtsmechanismen Themen setzen, die über ihre Vollmachten hinausgehen, wobei sie versuchen, ihre konjunkturbedingten politischen Aufgaben zu lösen.  Eben in diesem Kontext betrachten wir die Resolution über die Menschenrechtssituation auf der Krim, die die ukrainische Delegation seit 2016 regelmäßig im Dritten Ausschuss der UN-Vollversammlung aufwirft. Dieses Dokument hat absolut nichts mit der wahren Situation in dieser Region der Russischen Föderation zu tun. Es steht auch die Kontraproduktivität der georgischen Initiative zur Lage der inneren Zwangsumsiedler und Flüchtlinge aus Abchasien und Südossetien schon längst außer Frage, denn sie könnte zur Anspannung der Situation in der Region führen und die Genfer Diskussionen behindern, die das einzige Dialogformat für die Vertreter Abchasiens, Südossetiens und Georgiens ausmachen.
 
30. Die UN-Verwaltung für Menschenrechte sollte möglichst transparenter arbeiten sowie den UN-Mitgliedern Rede und Antwort stehen, damit politisch voreingenommene Vorgehensweisen bei der Bewertung der Menschenrechtssituation in verschiedenen Ländern vermieden werden.
 
31. Wir verurteilen vehement jegliche Formen und Äußerungen der Diskriminierung. Das in internationalen Menschenrechtsverträgen verankerte Verbot der Diskriminierung hat einen allgemeinen Charakter  und gilt für absolut alle Menschen. Wir sehen keinen „Mehrwert“ in der Aussonderung von neuen „anfälligen“ Gruppen (beispielsweise LGBT-Vertreter, Menschenrechtler, Journalisten), die angeblich extra geschützt werden müssten, wie auch in der Schaffung von neuen Kategorien von Rechten. Solche Schritte einiger Länder führen zur überflüssigen Politisierung und Konfrontation bei der Arbeit der UN-Menschenrechtsschutzmechanismen. 
 
32. Die intensive praktische Arbeit im Bereich der sozialen Entwicklung und der Ausrottung der Armut, die Förderung der sozialen Integration, zur Versorgung aller Menschen mit Vollbeschäftigung wird zur effizienten Umsetzung der Beschlüsse des Globalen Treffens auf höchster Ebene im Interesse der sozialen Entwicklung und der 24. Sondertagung der UN-Vollversammlung beitragen. Wir betrachten die UN-Kommission für soziale Entwicklung als wichtigstes koordinierendes Gremium im UN-System, das sich mit der Bestimmung von Aktivitäten im Kontext allgemeiner Sozialschutzfragen, mit der Schaffung von gleichen Möglichkeiten für Invaliden, mit Problemen des Älterwerdens der Bevölkerung, mit der Verbesserung der Situation junger Menschen und mit der Festigung der Rolle traditioneller Familien befasst. Wir treten vehement gegen ihre Auflösung auf.
 
33. Die UN-Kommission für Situation der Frauen ist das wichtigste internationale Gremium für Probleme der Gleichheit der Geschlechter. Die Gewährung der gleichen Rechte und Möglichkeiten Männern und Frauen spielt eine wichtige Rolle, unter anderem für die Umsetzung der Tagesordnung im Bereich der nachhaltigen Entwicklung bis 2030 („Agenda-2030“). Dabei halten wir es nicht für nötig, Frauen in allen möglichen Hinsichten in den Mittelpunkt aller Bemühungen im Rahmen der UNO zu stellen. Russlands Treue dem Thema Erweiterung der Rechte und Möglichkeiten für Frauen soll das Zweite Eurasische Frauenforum zum Thema „Frauen für globale Sicherheit und nachhaltige Entwicklung“ beweisen, das für 20. und 21. September 2018 in St. Petersburg geplant ist. Wir schätzen die Arbeit der Struktur „UN-Frauen“ positiv ein, die aber nur auf Anfrage entsprechender Staaten zusätzlich gefördert werden sollte. 
 
34. Wir sehen eine besondere Bedeutung der internationalen Kooperation im Bereich der Verteidigung der Kinderrechte auf Basis des Übereinkommens über Kinderrechte und des Abschlussdokuments der 27. Sondertagung der UN-Vollversammlung zum Thema „Eine Welt, die für das Leben der Kinder geeignet ist“ ein. Es sind aber Versuche einiger Länder inakzeptabel, die Rolle der Eltern und legitimer Betreuer bei der Erziehung und Entwicklung des Potenzials der Kinder abzuerkennen. Für ein glückliches Leben der Kinder sind unter anderem Programme zur Familienförderung wichtig.
 
35. Wir begrüßen die Behandlung der Problematik der interreligiösen und interkulturellen Kooperation  in der UN-Vollversammlung, wie auch die Entwicklung des Dialogs zwischen verschiedenen Zivilisationen, insbesondere im Rahmen der Allianz der Zivilisationen. Wir sind zum Zusammenwirken mit allen interessierten zuständigen Nichtregierungsorganisationen an verschiedenen Fragen der Tagesordnung der UNO bereit. Wir leisten unseren Beitrag dazu, dass russische NGO an der Arbeit der entsprechenden Segmente der UN-Gremien und –Strukturen angemessen teilnehmen. 
 
36. Für erfolgreiche Reaktionen auf moderne Migrationsherausforderungen ist es nötig, Konflikte zu verhindern bzw. zu regeln, die politischen, sozialwirtschaftlichen, humanitären sowie andere Bemühungen zu koordinieren, die Sicherheit und die Menschenrechte zu fördern, die gegenseitige Verbindung zwischen humanitären Hilfen und der Entwicklungsförderung zu festigen. Das Vorgehen bei der Lösung von Migrationsproblemen darf nicht den Basisprinzipien der Humanität, Neutralität, Unvoreingenommenheit und Unabhängigkeit widersprechen, die Souveränität und territoriale Integrität von Staaten verletzen und ohne die Zustimmung der jeweiligen Länder umgesetzt werden. Die Staaten, die sich in innere Angelegenheiten anderer Länder einmischten und dadurch den Migrationsausbruch provoziert haben, sollten dafür die größte Verantwortung für die Unterstützung der Opfer tragen. Wir gehen davon aus, dass der Globale Vertrag über eine sichere, geregelte und legale Migration, der gerade entwickelt wird, sich vor allem auf die Milderung der negativen Folgen der Migration und auf die Förderung ihres positiven Beitrag zur Entwicklung konzentrieren sollte. Wir begrüßen die Festigung des konstruktiven Zusammenwirkens zwischen der UNO und der Internationalen Organisation für Migration – unter der Bedingung,  dass dies zur Festigung des Potenzials beider Organisationen beitragen wird.
 
Unser Land stellt jedes Jahr freiwillig etwa zwei Millionen Dollar dem Haushalt der UN-Flüchtlingsverwaltung bereit. Wir schätzen ihre Rolle positiv ein. Der Globale Flüchtlingsvertrag, der von der Verwaltung gemeinsam mit Staaten vorbereitet wurde, sollte der Weltgemeinschaft bei der Festigung des Regimes des Flüchtlingsschutzes helfen und eine langfristige Lösung dieser Frage voranbringen. 
 
Wir heben die effiziente Arbeit der UN-Flüchtlingsverwaltung mit syrischen Flüchtlingen und Zwangsumsiedlern hervor. Wir plädieren für den Ausbau der Bemühungen um den Wiederaufbau der Infrastruktur und um Bedingungen für die baldmöglichste Heimkehr der Flüchtlinge. Wir schätzen auch die Bemühungen der Verwaltung um die Überwindung der katastrophalen humanitären Folgen der innenpolitischen Krise in der Ostukraine positiv ein. Wir halten es für nötig, dass die UN-Flüchtlingsverwaltung besonderes Augenmerk auf Menschen ohne Bürgerschaft richtet, unter anderem in Europa.
 
37. Wir betrachten das Zusammenwirken im Sportbereich und die Voranbringung von sportlichen Idealen in der Welt als effiziente Wege zur Förderung des Respekts und der Verständigung zwischen Völkern. Wir halten es für inakzeptabel, dass der Sport politisiert wird, dass Sportler pauschal diskriminiert werden. Wir plädieren für die Entwicklung eines universalen Systems der internationalen sportlichen Kooperation auf Basis der Prinzipien der Unabhängigkeit und Autonomie des Sports. 
 
38. Wir legen großen Wert auf die Förderung der internationalen Kooperation auf Gebieten wie Sozialwesen, Wirtschaft, Finanzwesen, Naturschutz usw., die mit den Arbeitsbereichen der UNO verbunden sind, damit die „Agenda-2030“ erfolgreich umgesetzt wird. Wir plädieren für einen komplexen, gegenseitig verbundenen, nichtpolitisierten und unteilbaren Charakter der Ziele der nachhaltigen Entwicklung, für die Festigung des politischen hochrangigen Forums für nachhaltige Entwicklung unter der Ägide des UN-Wirtschafts- und Sozialrats als wichtigsten Ortes für die globale Übersicht der Fortschritte auf diesem Gebiet. 
 
39. Wir unterstützen die praktischen Schritte des UN-Generalsekretärs zwecks Reformierung des Entwicklungssystems der Organisation zwecks ihrer Optimierung, zwecks Förderung ihrer Effizienz, zwecks Verbesserung der Qualität der Unterstützung der Entwicklungsländer. Diese Reformierung sollte den Entscheidungen der Vierjährigen allumfassenden Übersicht der Politik der operativen Arbeit des UN-Entwicklungssystems entsprechen. 
 
40. Wir sind zum konstruktiven Zusammenwirken an der Umsetzung des in Addis Abeba vereinbarten Aktionsprogramms zur Finanzierung der Entwicklung bereit. Wir werden Russlands Rolle als wichtiger, vorhersagbarer und wichtiger Geberstaat erhöhen, wenn es sich um die Förderung der internationalen Entwicklung handelt. Wir legen viel Wert auf den Ausbau der internationalen Kooperation in Steuerfragen, auf die Intensivierung des Kampfes gegen illegale Finanzströme und gegen Steuerhinterziehung. 
 
41. Wir wollen die WTO unterstützen und die Entwicklung eines universalen, offenen, nichtdiskriminierenden und fairen internationalen Handelssystems, das sich auf klare Regeln stützen würde, vorantreiben. Wir sind mit den einseitigen Handelsbeschränkungen sowie mit protektionistischen Maßnahmen nicht einverstanden, die von einigen Ländern wider die Völkerrechtsnormen verhängt werden.
 
42. Wir betrachten die Armutsbekämpfung als zentrale Aufgabe für den sozialwirtschaftlichen Flügel der Vereinten Nationen. Wir begrüßen die Tatsache, dass das dritte Jahrzehnt von der UNO zur Dekade der Armutsbekämpfung ausgerufen wurde, dass sie weiterhin praktische Maßnahmen zur Ausrottung der Armut, zur Entwicklung der Industrieproduktion erarbeitet, vor allem in den am wenigsten entwickelten Ländern. Wir plädieren für den Ausbau des internationalen Zusammenwirkens bei der Festigung der globalen Ernährungssicherheit. 
 
43. Im Kontext der Bemühungen um die Lösung von Gesundheitsproblemen wollen wir an den hochrangigen Sitzungen für Tuberkulosebekämpfung (am 26. September 2018) und für Prophylaxe von Nichtinfektionserkrankungen (am 27. September 2018) aktiv teilnehmen, die im Rahmen der UN-Vollversammlung stattfinden werden. Wir sind an der Absprache von praktisch orientierten Abschlussdokumenten dieser Sitzungen interessiert, und zwar in Übereinstimmung mit den Entscheidungen, die auf der Ersten globalen Ministerkonferenz für gesunde Lebensweise und Nichtinfektionskrankheiten (Moskau, April 2011) und auf der Globalen WHO-Ministerkonferenz für Tuberkulose (Moskau, November 2017) getroffen wurden. 
 
44. Wir unterstützen die konsequente Entwicklung des Zusammenwirkens der Organisation für Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation mit der UNO.
 
45. Wir legen viel Wert auf die Kooperationsentwicklung im IT-Bereich. Wir sind überzeugt, dass dieses Zusammenwirken zur Suche nach innovativen Problemlösungen auf dem Gebiet Entwicklung beitragen wird, wie auch zur Beschleunigung des nachhaltigen, allumfassenden und fairen Wirtschaftswachstums. Wir sind den Prinzipien der Genfer Erklärung treu, die auf dem Globalen Treffen für Probleme der Informationsgesellschaft vereinbart wurde. 
 
46. Wir befürworten die Festigung des internationalen Systems des humanitären Reagierens auf Basis der grundlegenden Prinzipien der humanitären Unterstützung, die in den humanitären Resolutionen der UN-Vollversammlung verankert sind, insbesondere in der Resolution 46/182. Wir plädieren für einen nichtpolitisierten und unvoreingenommenen Charakter der Aktivitäten der humanitären UN-Agenturen zwecks Unterstützung der jeweiligen Länder (auf Zustimmung ihrer Regierungen und auf Basis von zuverlässigen und objektiven Informationen). 
 
Angesichts der Finanzierungsdefizite halten wir die Senkung der Last auf das internationale System des humanitären Reagierens für den wichtigsten Weg die Regelung und Verhinderung von Konflikten.  
 
47. Wir plädieren für den Ausbau der Kooperation im Bereich der Beschränkung von mit Naturkatastrophen verbundenen Gefahren auf Basis des in Sendai vereinbarten Rahmenprogramms für die Jahre 2015 bis 2020. Wir sind zum Zusammenwirken mit allen Interessenten zwecks Vorbereitung und Durchführung der 6. Tagung der Globalen Tagung für Beschränkung von mit Naturkatastrophen verbundenen Gefahren bereit, die 2019 in Genf ausgetragen wird. 
 
48. Wir befürworten die multilateralen Bemühungen um die Bekämpfung des Klimawandels. Wir rechnen mit der Verabschiedung von Regeln zur Umsetzung des Pariser Abkommens auf der für Dezember 2018 in Katowice (Polen) angesetzten 24. Konferenz der Seiten der UN-Rahmenkonvention über Klimawandel. Wir plädieren für die Förderung der Effizienz des UN-Umweltschutzprogramms im Interesse der nachhaltigen Entwicklung. Wir halten es für wichtig, die Festigung der zentralen Rolle des UN-Umweltschutzprogramms bei der Lösung von akuten Aufgaben auf diesem Gebiet zu fördern. Wir betrachten die Verwendung  des neuen Begriffs „UN-Environment“ statt „UN-Umweltschutzprogramm“ für vorzeitig, zumal die Führung des UN-Umweltschutzprogramms und die UN-Vollversammlung diesem noch nicht zugestimmt haben. 
 
Wir rechnen mit einer produktiven Arbeit der UN-Vollversammlung im Kontext der Vorbereitung der für Oktober in Sotschi geplanten 70. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens über internationalen Handel mit vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten. 
 
49. Die zentrale Aufgabe des UN-Habitat-Programms ist eine effiziente Umsetzung der „Neuen städtischen Tagesordnung“, die auf der Dritten UN-Konferenz der Seiten für Wohnen und nachhaltige städtische Entwicklung (Habitat-3) verabschiedet wurde. Wir finden es inakzeptabel, dass das Mandat des UN-Umweltprogramms und des UN-Habitat-Programms politisiert wird, unter anderem im Kontext der Problematik von Konflikten und humanitären Krisen. 
 
50. Wir befürworten die Organisation einer hochrangigen Sitzung für Probleme der Länder mit geringerem Einnahmenniveau zwecks Suche nach praktischen Lösungen im Interesse der nachhaltigen Entwicklung dieser Länder.
 
51. Im Kontext der Finanzierung der UNO plädieren wir für die Eindämmung von Ausgaben und für die Einhaltung der Haushaltsdisziplin. Wir sind bereit zur Suche nach Sparmaßnahmen, allerdings ohne Verletzung der Zwischenregierungs-Mandate. Wir bestehen auf einer möglichst effizienten Verwendung der UN-Haushaltsmittel, insbesondere durch die Förderung der Effizienz der aktuellen Reformen, bei deren Bestimmung die UN-Mitgliedsländer die Schlüsselrolle spielen sollte, während die entsprechenden Entscheidungen von der UN-Vollversammlung gebilligt werden sollten. 
 
52. Die Einhaltung der Prinzipien der Mehrsprachigkeit und Parität aller sechs offiziellen UN-Sprachen ist eines der Hauptkriterien für die Bewertung der Informationsarbeit der Organisation.

 


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