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Zum Inkrafttreten der Konvention der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Extremismus für die Russische Föderation

2288-08-11-2019

PRESSEMITTEILUNG

 

Am 12. Oktober 2019 trat für die Russische Föderation die am 9. Juni 2019 in Astana unterzeichnete Konvention der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Extremismus in Kraft.

In der Konvention sind grundlegende Punkte über die Gefahr des Extremismus als Ernährungsgrundlage des Terrorismus, die führende Rolle der Staaten und ihrer zuständigen Organe für die Bekämpfung des Extremismus und Terrorismus, Notwendigkeit der Einhaltung des Völkerrechts und UN-Charta, vor allem Respekt der Prinzipien der Souveränität und Gleichberechtigung der Staaten, Nichteinmischung in ihre inneren Angelegenheiten, Verurteilung, Ideologie und Praxis des Extremismus in allen seinen Formen und Erscheinungen und Unzulässigkeit der öffentlichen Aufrufe und Anstiftung zu extremistischen Handlungen festgelegt.

Die Konvention bildet einen Mechanismus des Zusammenwirkens der Mitgliedsstaaten im Bereich Vorbeugung, gemeinsame Bekämpfung des Extremismus, Leistung der Rechtshilfe und fördert die Unifizierung der Gesetzgebung der Unterzeichnerstaaten.

Der innovative Charakter der Konvention besteht darin, dass auf der internationalen Ebene erstmals optimale Standards einer effektiven Kooperation im Bereich Antiextremismus ausgearbeitet wurden, der Inhalt und die Grundformen der extremistischen Tätigkeit, die kriminalisiert werden sollen, bestimmt wurden.

Die Konvention zur Bekämpfung des Terrorismus hat einen universellen Charakter und steht offen zur Unterzeichnung für die Nicht-Mitglieder der SOZ.

Wir laden unsere ausländischen Partner zur Analyse des Dokuments bezüglich des Beitritts und Austauschs der besten praxisbezogenen Entwicklungen in diesem Bereich ein.


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