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Stellungnahme der Informations- und Pressestelle des Außenministeriums Russlands zur Universellen Periodischen Überprüfung der Menschenrechte in den USA

1798-25-09-2015

Am 24. September billigte der UN-Menschenrechtsrat in Genf die Ergebnisse der zweiten Runde der Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) in den USA.

Wir unterstreichen, dass obwohl die USA viele Empfehlungen annahmen, sie sie mit Vorbehaltsklauseln bedingten. Die Versuche Washingtons, Rechtfertigungen zu den wichtigsten Anmerkungen seitens der Weltgemeinschaft anzubringen, darunter zu illegalen außergerichtlichen Todesstrafen und dem Einsatz von Kampfdrohnen gegen die friedliche Bevölkerung, hält keiner Kritik stand.

Wir fordern, dass die USA die während der UPR angenommenen Empfehlungen ernst nehmen und endlich eine gewissenhafte Arbeit zu ihrer strikten Umsetzung beginnen. Insbesondere sind die USA verpflichtet, das Gefängnis in Guantánamo zu schließen, die umfassenden Programme der Bespitzelung ihrer eigenen und ausländischen Bürger durch die US-Spezialdienste sowie die außergerichtlichen Todesstrafen und die Morde zu stoppen. Zudem sollen die USA die unverzüglichen Maßnahmen zur Nichtzulassung der Rassendiskriminierung und der Gewalt ergreifen, die Polizeiwillkür stoppen, Ordnung im Pönitentiarsystem schaffen, den Kinderhandel unter dem Deckmantel der Adoption unterbinden, die Situation unter Achtung der Rechte von Migranten verbessern, ein Moratorium über die Todesstrafe verhängen, Menschenraube weltweit stoppen und die Verstöße gegen das internationale humanitäre Recht einstellen.

Leider beobachten wir den rückläufigen Prozess: zu den schon systematischen Verstößen gegen die Menschenrechte in den USA kommen neue schändliche Fälle hinzu. Zum Beispiel stellten die USA vor kurzem die Journalisten auf eine Stufe mit unterprivilegierten Teilnehmern von Konflikten. Im Grunde genommen heißt das, dass die US-Militärs die Erlaubnis von der Führung bekamen, beliebige Maßnahmen gegenüber unerwünschten Journalisten, bis hin zu ihrer physischen Eliminierung zu ergreifen. Wir halten diese Handlungen für gesetzwidrig, die auf die Abschreckung der Vertreter der Massenmedien gerichtet sind und einen schweren Verstoß nicht nur gegen die Meinungsfreiheit, sondern auch gegen andere grundlegende Menschenrechte darstellen.

Wir hegen keine Illusionen bezüglich der Bereitschaft Washingtons zur Zusammenarbeit mit den Mechanismen der internationalen Kontrolle auf dem Gebiet der Menschenrechte. Das Niveau dieser Zusammenarbeit tendiert gegen null. Die Missachtung der Empfehlungen durch die Regierung der USA, die sie von den Staaten im Verlauf der vorigen Runde der Universellen periodischen Überprüfung bekamen, zeigt dies anschaulich.

Nichtsdestoweniger möchte man glauben, dass Washington die Kritik seitens der Weltgemeinschaft immerhin wahrnimmt und sich endlich mit der Verbesserung der Menschenrechtssituation in den USA befassen wird. Dafür muss auf belehrende Herangehensweisen in Bezug auf andere verzichtet, die falschen Vorstellungen von der eigenen Exklusivität und der Unfehlbarkeit in Menschenrechtsangelegenheiten mit der Realität in Einklang gebracht werden.

 

25. September 2015