Kommentar der Presse- und Informationsstelle des Außenministeriums Russlands über die Ergebnisse der Abstimmung im Dritten Ausschuss der UN-Generalversammlung über den russischen Entwurf der Resolution zur Bekämpfung der Cyberkriminalität
Am 18. November wurde in New York auf der Sitzung des Dritten Ausschusses der 74. Session der UN-Generalversammlung auf Initiative der Russischen Föderation mit der Mehrheit der Stimmen die Resolution „Bekämpfung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien zu kriminellen Zwecken“ verabschiedet.
Mitverfasser des Dokuments sind 47 Staaten (Aserbaidschan, Algerien, Angola, Antigua und Barbuda, Armenien, Belarus, Benin, Bolivien, Burundi, Venezuela, Guinea, Ägypten, Simbabwe, Indien, Indonesien, Iran, Kasachstan, Kambodscha, Kamerun, Kirgisien, Nordkorea, Volksrepublik China, Kongo, Kuba, Laos, Libyen, Madagaskar, Myanmar, Nauru, Niger, Nicaragua, Russland, St. Vincent und die Grenadinen, Syrien, Sudan, Surinam, Tadschikistan, Togo, Turkmenistan, Zentralafrikanische Republik, Uganda, Usbekistan, Äquatorialguinea, Eritrea, Eswatini, Südafrikanische Republik, Jamaika). Für die Resolution stimmten 88 Länder, dagegen – 58 (darunter die USA, Großbritannien, Georgien, EU, Israel, Kanada, Ukraine), 34 enthielten sich der Stimme.
Die Verabschiedung der Resolution im Dritten Ausschuss zeigt einen hohen Bedarf der Weltgemeinschaft nach der Entwicklung eines universellen und zugänglichen für jedes Land umfassenden Übereinkommens zur Problematik der Bekämpfung der Cyberkriminalität. Das hängt damit zusammen, dass es ein transnationales Phänomen grenzübergreifender Natur ist.
Die von Russland vorgeschlagene Resolution festigt de facto die digitale Souveränität der Staaten über ihren informationellen Raum und öffnet eine neue Seite in der Geschichte des globalen Kampfes gegen Cyberkriminalität. Im praxisbezogenen Sinne wird unter Schutzherrschaft der Vereinten Nationen eine Verhandlungsplattform für die Entwicklung eines universellen Übereinkommens zum Kampf gegen Cyberkriminalität geschaffen. Solches internationale Organ wird der Sonderausschuss, dem Experten aus allen Ländern der Welt beitreten werden. Einst gingen das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzübergreifende organisierte Kriminalität solchen Weg.
Dieses Übereinkommen wird von Russland und seinen Gleichgesinnten als ein weiteres universelles internationales strafrechtliches Instrument gesehen, das auf Verbrechen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien fokussiert, auf den Kampf gegen ihre rechtswidrige Anwendung gerichtet ist und nach seinem Inhalt einen umfassenden Charakter hat. Das Übereinkommen soll auf Prinzipien des Respektes der staatlichen Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten ruhen.
Die Resolution sieht direkt vor, dass der Ausschuss in seiner Arbeit die vorhandenen profilierten und regionalen Instrumente berücksichtigen wird sowie die Schlussempfehlungen der Wiener Expertengruppe für Cybersicherheit berücksichtigen wird.
Der Ausschuss soll seine erste organisatorische Session in New York 2020 durchführen, eine gegenständliche Arbeit am Text des Übereinkommens soll 2021 beginnen.