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Zur Verabschiedung von prozessualen Dokumenten des zwischenstaatlichen Schiedsgerichts im Streit zwischen der Ukraine und Russland über die „Festnahme ukrainischer Kriegsschiffe“

2432-25-11-2019

PRESSEMITTEILUNG

 

Am 22. November hat das zwischenstaatliche Schiedsgericht in Den Haag, das auf Initiative der Ukraine im Sinne des Seerechtsübereinkommens von 1982 für die Auseinandersetzung mit Russland wegen des „Zwischenfalls in der Kertsch-Straße“ einberufen wurde, seinen ersten Beschluss gefasst und damit die Arbeitsordnung und die Regeln des Verfahrens bestimmt.

Die Russische Föderation ist mit diesem Beschluss voll und ganz zufrieden, denn er sieht alle seine prinzipiellen Vorschläge vor, die am Vortag in der Sitzung des Schiedsgerichts in Den Haag zum Ausdruck gebracht worden waren.

Die Forderungen der Ukraine hinsichtlich des Verzichts auf die rechtsprechende Phase und von der maximalen Kürzung der Fristen der Auseinandersetzung sind ungeachtet geblieben. Das Schiedsgericht stimmte den Argumenten Russlands zu und sah die Möglichkeit vor, den Prozess in zwei selbstständige Phasen aufzuteilen: die rechtsprechende und die Sachverhandlung. Dabei wird jede Seite sechs Monate für die Vorbereitung ihres Memorandums bekommen (die Ukraine hatte auf zwei Monaten bestanden), was der Praxis der zwischenstaatlichen Schiedsverfahren entspricht, die im Sinne des Seerechtsübereinkommens von 1982 gebildet wurden.

Das Schiedsgericht hat Russlands Herangehensweisen auch hinsichtlich anderer prinzipiell wichtigen Momente befürwortet, was Kiews Versuche, die Situation für Russland in diesem Fall möglichst zu erschweren, gleich null gemacht hat.

 

 


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