Über Anhörungen im Internationalen Gerichtshof der UN im Fall „Georgien gegen Russland“
Am 13.-17. September erfolgten im Internationalen Gerichtshof der UN in Den Haag die Anhörungen zur Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs im Fall „Georgien gegen Russland", in dessen Rahmen Tiflis unser Land wegen Verletzung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung im Bezug auf die georgische Bevölkerung Abchasiens und Südossetiens.
Auf der jetzigen Etappe des Verfahrens soll der Gerichtshof seine Gerichtsbarkeit, also die Ermächtigung, die georgische Anklage im Zusammenhang mit den von der russischen Seite bereitgestellten Einsprüchen zu behandeln, bestimmen.
Das Schlüsselargument der russischen Seite ist die These über das Fehlen eines Rechtsstreits zu diesem Übereinkommen zwischen Russland und Georgien. So wurden unter anderem schwerwiegende Beweise dafür bereitgestellt, dass Georgien im Rahmen der Verhandlungsprozesse im Laufe der vieljährigen georgisch-abchasischen und georgisch-ossetischen Konflikte keine Ansprüche im Zusammenhang mit den angeblich vorhandenen Verletzungen des Übereinkommens an Russland machte. Die Vertreter der russischen Seite betonten während der Anhörungen, dass Georgien sich erst dann ans Gericht wendete, als ihr militärisches Abenteuer in Südossetien scheiterte. Man bezeichnete die Klageerhebung Georgiens als einen Versuch, „den Krieg mit anderen Mitteln fortzusetzen". Die russische Seite wies auf die absolute Unzulässigkeit der Anwendung von Gewalt als einer Methode für die Lösung von Problemen, die in der Region existieren, hin.
Wenn der Gerichtshof das Fehlen der Gerichtsbarkeit auf dieser Etappe der Gerichtsverhandlung konstatiert, wird das Strafverfahren eingestellt.
Das Urteil des Gerichthofs über die Gerichtsbarkeit in disem Fall wird nicht vor Frühling 2011 erwartet.
21. September 2010