Über Anhörungen im UN-Gerichtshof zur Prüfung der Entsprechung der einseitigen Unabhängigkeitserklärung Kosovos durch Kosovos provisorische Selbstverwaltungsorgane dem Völkerrecht
PRESSEMITTEILUNG
Am 8. Dezember trat die Russische Föderation bei den Anhörungen im Internationalen Gerichtshof zur Prüfung der Entsprechung dem Völkerrecht der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo durch provisorische Selbstverwaltungsorgane des Kosovo auf.
Die Anfrage beim UN-Gerichtshof über das entsprechende Gutachten wurde 2008 von der UN-Vollversammlung gemacht. Sie lautet: „Entspricht die einseitige Unabhängigkeitserklärung durch provisorische Selbstverwaltungsorgane des Kosovo den Völkerrechtsnormen?". Gemeint wird die Unabhängigkeitserklärung, die im Kosovo am 17. Februar 2008 angenommen wurde.
Die Anhörungen finden am 1.-11. Dezember in den Haag, im Internationalen UN-Gerichts hof statt. Sie wurden mit den Reden der Sprecher Serbiens und der Urheber der oben genannten Unabhängigkeitserklärung eröffnet. Außerdem wird das Gericht insgesamt 27 Staaten anhören, die den Wunsch geäußert haben, am Prozess mitzuwirken. Darüber hinaus haben einige Staaten, die bei den Anhörungen nicht auftreten, schriftliche Erklärungen zum Inhalt der Sache vorgelegt.
Wie bekannt meint die Russische Föderation, dass die einseitige Ausrufung der Unabhängigkeit des Kosovo von Serbien gegen das Völkerrecht sowie gegen die Resolution 1244 des Weltsicherheitsrates vom 10. Juni 1999 grob verstoße. Laut dieser Resolution kann das Problem des Kosovo-Status nur im Rahmen von Verhandlungen mit Zustimmung des UN-Sicherheitsrates gelöst werden. Die einseitige Ausrufung der Unabhängigkeit läuft diesem Prinzip zuwider.
Eine ähnliche Haltung vertreten im Gerichtshof viele Staaten, u.a. Serbien, Aserbaidschan, Argentinien, Weißrussland, Brasilien, Spanien, China und andere.
Unter unseren Opponenten sind Großbritannien, Deutschland, Frankreich, mehrere andere europäische Länder sowie die USA. Ihre Argumentation ist bemerkenswert. Sie verstehen, dass das Völkerrecht nicht auf ihrer Seite ist und versuchen zu beweisen, dass das Völkerrecht Fragen der Ausrufung der Unabhängigkeit gar nicht regelt, oder die Situation um das Kosovo als einen einmaligen Fall hinzustellen, für den die allgemein gültigen Regeln nicht passen.
Der volle Wortlaut der russischen Rede wird auf der Website des Gerichtshofs englisch publiziert.
9. Dezember 2009