Erklärung Außenministers der Russischen Föderation über Russlands Treue den Verpflichtungen über volle Vernichtung seiner Vorräte an chemischen Waffen
Die Russische Föderation misst den Fragen der Abrüstung und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen die erstrangige Bedeutung bei.
Russland hat die Chemiewaffenkonvention aus der Taufe gehoben, nahm an ihrer Entwicklung aktiv teil. Wir gingen und gehen davon aus, dass das Hauptziel aller Teilnehmerstaaten die Befreiung der Welt von der Gefahr des Einsatzes chemischer Waffen ist. Wir betrachten die Konvention als einen der erfolgreichsten und wirksamsten Mechanismen, der nicht nur eine ganze Art von Massenvernichtungswaffen verbietet, sondern auch internationale Kontrolle über ihre Vernichtung vorsieht. Schon 188 Staaten haben auf chemische Waffen verzichtet, ihre Vorräte und Objekte deren Produktion werden immer vernichtet.
Wir bestätigen unsere Treue den Hauptzielen der Konvention. Die Vernichtung chemischer Waffen ist eine materiell- und arbeitsintensive, sowie technisch komplizierte Aufgabe, und wir werden uns auch ferner mit allen Kräften bemühen, um sie möglichst schnell zu lösen. Wir sind nach wie vor gewillt, unsere Verpflichtungen in vollem Umfang und im Geiste der Zusammenarbeit mit allen Teilnehmerstaaten der Konvention im Rahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen zu erfüllen.
Bisher wurde in der Russischen Föderation unter strikter Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutznormen mehr als die Hälfte ihrer Vorräte an chemischen Waffen vernichtet. Es muss jedoch noch ein großer Arbeitsumfang erledigt werden, um die verbleibende chemische Munition zu vernichten. Dazu werden Kapazitäten auf den funktionierenden Entsorgungsobjekten aufgebaut. Bald wird der letzte von den entsprechenden Plänen vorgesehene Entsorgungsbetrieb fertiggebaut, es werden weitere Mittel und Ressourcen aufgeschlüsselt. Die konsequente und ununterbrochene Vernichtung von chemischen Waffen in der Russischen Föderation unter internationaler Kontrolle ist ein Beweis unserer Treue den Verpflichtungen aus der Konvention.
3. Oktober 2011