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Kommentar des Außenministeriums Russlands zum Strafverfahren gegen einen russischen Staatsbürger in Usbekistan

1227-21-05-2014

Angesichts der erheblichen Medienresonanz im Zusammenhang mit der Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Präsidenten des Permer „West-Uralischen Maschinenbaukonzerns", den russischen Staatsbürger Alexandr Posdejew, der in Usbekistan in Untersuchungshaft sitzt, und der bei uns eintreffenden Anfragen, teilen wir folgendes mit:

Das Außenministerium Russlands verfolgt die Entwicklung der Lage seit dem 13. Mai, d.h. seit dem Tag der Festnahme des Unternehmers Alexandr Posdejew in Taschkent, sehr genau. Der Vorfall hat auch das Augenmerk der russischen Geschäftswelt auf sich gezogen, die der Auffassung ist, dass derartige Vorfälle den russisch-usbekischen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen einen erheblichen Schaden zufügen und das Investitionsklima in der Republik negativ beeinflussen könnten.

Die Russische Botschaft in Taschkent hat sich unverzüglich an die usbekische Seite gewandt, damit dem Konsulat Zugang zu Alexandr Posdejew gewährt wird. Diesem Ersuchen wurde jedoch bislang nicht entsprochen.

Laut vorliegender Information wurde im Zuge der Verhandlung vor dem Stadtgericht Taschkent vom 19. Mai dieses Jahres der von Anwälten Posdejews eingebrachten Berufungsbeschwerde nicht stattgegeben, die Sicherungsmaßnahme „U-Haft" durch einen „Revers auf Nichtverlassen des Aufenthaltsortes" zu ersetzen. Diese Beschwerde wurde durch ein entsprechendes Ersuchen der Botschaft Russlands an das Außenministerium der Republik Usbekistan untermauert.

Wir bringen angesichts der um die Posdejew-Sache entstandenen Lage unsere Besorgnis zum Ausdruck. Da seitens der Rechtsorgane die Bereitschaft zu einer konstruktiven Zusammenarbeit fehlt, machen verschiedene Gerüchte und

Mutmaßungen die Runde, die einen Schatten auf das unverändert hohe Niveau der Beziehungen innerhalb der strategischen Partnerschaft und der Union zwischen der Russischen Föderation und der Republik Usbekistan werfen.

21. Mai 2014