Zu den Ergebnissen der Abstimmung in der UN-Vollversammlung über den russischen Entwurf der Resolution zur Bekämpfung der Cyberkriminalität
PRESSEMITTEILUNG
Am 27. Dezember wurde auf der UN-Vollversammlung in New York auf Initiative der Russischen Föderation mit den meisten Stimmen die Resolution „Bekämpfung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien zu kriminellen Zwecken“ verabschiedet.
Die Mitverfasser des Dokumentes sind 47 Staaten (Aserbaidschan, Algerien, Angola, Antigua und Barbuda, Armenien, Belarus, Benin, Bolivien, Burundi, Venezuela, Guinea, Ägypten, Simbabwe, Indien, Indonesien, Iran, Kasachstan, Kambodscha, Kamerun, Kirgisien, Nordkorea, Volksrepublik China, Kongo, Kuba, Laos, Libyen, Madagaskar, Myanmar, Nauru, Niger, Nicaragua, Russland, St. Vincent und die Grenadinen, Syrien, Sudan, Surinam, Tadschikistan, Togo, Turkmenistan, Zentralafrikanische Republik, Uganda, Usbekistan, Äquatorialguinea, Eritrea, Eswatini, Südafrikanische Republik, Jamaika). „Dafür“ stimmten 79 Länder, „dagegen“ – 60 (darunter die USA, Großbritannien, Georgien, EU, Israel, Kanada, Ukraine), 33 enthielten sich ihrer Stimme.
Die Verabschiedung der Resolution zeigt den hohen Bedarf der Weltgemeinschaft an der Ausarbeitung eines universellen und für jedes Land zugänglichen umfassenden Übereinkommens zur Problematik der Bekämpfung der Cyberkriminalität. Das ist damit verbunden, dass sie ein übernationales Phänomenon einer grenzübergreifenden Natur ist.
Die von Russland vorgeschlagene Resolution festigt de facto die digitale Souveränität der Staaten über ihren Informationsraum und schlägt eine neue Seite in der Geschichte der globalen Bekämpfung der Cyberkriminalität auf. Im praktischen Sinne wird unter Schutzherrschaft der UN-Vollversammlung eine Verhandlungspattform zur Entwicklung eines universellen Übereinkommens zur Bekämpfung der Cyberkriminalität geschaffen. Zu diesem internationalen Gremium wird der Sonderausschuss, dem Experten aus allen Ländern der Welt beitreten werden. Einst legten einen ähnlichen Weg das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität zurück.
Dieses Übereinkommen wird von Russland und seinen Gleichgesinnten als ein weiteres universelles internationales strafrechtliches Instrument betrachtet, das auf Verbrechen im Bereich Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien fokussiert, auf den Kampf gegen ihre rechtswidrige Anwendung gerichtet ist und nach seinem Inhalt einen umfassenden Charakter hat. Das Übereinkommen soll auf Prinzipien des Respektes der staatlichen Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten ruhen.
Die Resolution sieht direkt vor, dass der Ausschuss in seiner Arbeit die vorhandenen profilierten internationalen und regionalen Instrumente berücksichtigen sowie die Schlussergebnisse der Wiener Gruppe der Experten für Cyberkriminalität in Betracht ziehen wird.
Geplant ist, dass die erste organisatorische Session des Ausschusses 2020 in New York stattfindet, und substantielle Arbeit am Text des Übereinkommens 2021 aufgenommen wird.