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Zum Widerruf einer Erklärung zum Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen 1949, das den Schutz der Opfer der internationalen bewaffneten Konflikte (Protokoll I) über die Anerkennung der Kompetenz der Internationalen Ermittlungskommission durch Russland betrifft

2147-22-10-2019

PRESSEMITTEILUNG

 

Gemäß dem Erlass Nr. 494 des Präsidenten der Russischen Föderation vom 16. Oktober 2019 schickte die Botschaft der Russischen Föderation in der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 22. Oktober 2019 an das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten eine Note über den Widerruf der Erklärung der Sowjetunion über die Anerkennung der Kompetenz der Internationalen Ermittlungskommission, die durch das Protokoll I eingerichtet wurde.

Der Beschluss über die Unzweckmäßigkeit der Aufrechterhaltung der genannten Erklärung wurde auf Grundlage der Analyse der Erfahrung fast 30 Jahre ihrer Gültigkeit getroffen. Während der Existenz der Kommission hat ihr effektives Funktionieren leider nicht begonnen. Sie wurde de facto nicht nach ihrer direkten Zweckbestimmung genutzt. Die meisten Teilnehmerländer des Protokolls I haben die Kompetenz der Kommission nicht anerkannt.

Der Widerruf der erwähnten Erklärung betrifft nicht die Teilnahme Russlands am Protokoll I, das weiterhin in Kraft bleibt. Dabei bleiben auch die Möglichkeiten für das Zusammenwirken mit der Internationalen Ermittlungskommission bei Bedarf, das auf Grundlage der Zustimmung der interessierten Seiten erfolgen kann, wie das durch das Protokoll I vorgesehen ist.