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Antworten der offiziellen Sprecherin des Außenministeriums Russlands, Maria Sacharowa, auf die Fragen der Nachrichtenagentur France-Presse über Repatriierung ausländischer Terroristen bzw. deren Familienmitglieder aus Syrien und dem Irak

1953-01-10-2021

 

Frage: Wie viele Kämpfer bzw. ihre Familienmitglieder aus der Russischen Föderation könnten sich nach Einschätzung des Außenministeriums Russlands Stand jetzt – nach der Vernichtung des IS – in Syrien und im Irak aufhalten, insbesondere in Gefängnissen?

Antwort: Da es in vielen Fällen schwer ist, die nationale Zugehörigkeit ausländischer Terroristen bzw. Kämpfer festzustellen, verfügt das Außenministerium Russlands über keine genauen Informationen zu dieser Frage.

Wir teilen unsererseits mit, dass die Zahl ausländischer Terroristen bzw. Kämpfer in Syrien und im Irak nach Angaben der Beobachtungsgruppe der Sanktionskomitees des UN-Sicherheitsrats 1267/1989/2253 und 1988 mehr als 10 000 beträgt. Man kann vermuten, dass es unter ihnen auch russische Staatsbürger gibt.

Frage: Wie ist Russlands Position hinsichtlich der Heimkehr von diesen Bürgern, auch von Frauen und Kindern?

Antwort: Die Russische Föderation geht davon aus, dass jede Person das legitime Recht hat, auf das Territorium des Landes einzureisen, dessen Bürgerschaft sie hat.

Aus völkerrechtlicher Sicht lässt sich dieses Recht auf das Recht auf Bewegungsfreiheit zurückführen, das im Artikel 12 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte von 1966 und im Artikel 2 des Protokolls Nr. 4 zur Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 verankert ist.

Diese Vorgehensweise widerspiegelt sich voll und ganz auch in den russischen Gesetzen, darunter im Artikel 27, Teil 2 der Verfassung der Russischen Föderation, im Artikel 2 des Föderalen Gesetzes Nr. 114-FS „Über Ausreise aus der Russischen Föderation und Einreise in die Russische Föderation“ vom 15. August 1996 und im Artikel 1 des Gesetzes Nr. 5242-1 „Über das Recht der Bürger der Russischen Föderation auf Bewegungsfreiheit, Wahl des Aufenthalts- und Wohnortes innerhalb der Russischen Föderation“ vom 25. Juni 1993.

Frage: Wie viele Frauen und Kinder, die die russische Staatsbürgerschaft haben, sind bisher schon nach Russland zurückgekehrt?

Antwort: In den letzten Jahren wurden 341 minderjährige russische Bürger aus Syrien und dem Irak repatriiert. Entsprechende Arbeit wird unter der Ägide des Apparats der Präsidentenbeauftragten für Kinderrechte unter Mitwirkung des Außenministeriums Russlands geführt.

Frage: Hat sich Russlands Politik im Kontext der Heimkehr dieser Kategorie der Bürger in den letzten Jahren geändert?

Antwort: Russlands Politik im Bereich der Heimkehr dieser Kategorie der Bürger stützt sich auf die Verfassung der Russischen Föderation, auf föderale Gesetze der Russischen Föderation, auf allgemein anerkannte Normen und Prinzipien des Völkerrechts und auf anwendbare Verträge, an denen sich Russland beteiligt.

Die Russische Föderation geht davon aus, dass jede Person, die das Strafmündigkeitsalter erreicht hat und deren Schuld an einer gesetzmäßig strafbaren Handlung bewiesen wurde, zu strafrechtlicher Verantwortung gezogen werden kann.

 

 

 

 

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