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Zur Überreichung einer Note an den Interimistischen Geschäftsträger der Schweiz
PRESSEMITTEILUNG
Nach der unbegründeten Entscheidung Georgiens zur Ausweisung eines Mitarbeiters der Sektion für Interessen Russlands bei der Botschaft der Schweiz in Tiflis wegen der unbewiesenen Anschuldigungen Großbritanniens gegen unser Land im Kontext des so genannten „Falls Skripal“ hat die russische Seite einen Mitarbeiter der Sektion für Interessen Georgiens bei der Botschaft der Schweiz in Moskau als unerwünscht erklärt. Er hat das Territorium Russlands innerhalb von sieben Tagen zu verlassen.
Die entsprechende Note wurde am 13. April dem Interimistischen Geschäftsträger der Schweiz in Russland, Patric Franzen, überreicht.