Konzeption der Außenpolitik der Russischen Föderation (gebilligt vom Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin, am 31. März 2023)
Gebilligt
im Sinne des Erlasses Nr. 229 des Präsidenten
der Russischen Föderation
vom 31. März 2023
Konzeption der Außenpolitik der Russischen Föderation
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Die vorliegende Konzeption ist ein Dokument der strategischen Planung und stellt ein System von Ansichten zu den nationalen Interessen der Russischen Föderation im außenpolitischen Bereich, die Basisprinzipien, strategischen Ziele, wichtigsten Aufgaben und vorrangigen Richtungen der Außenministerium der Russischen Föderation dar.
2. Die Rechtsbasis der vorliegenden Konzeption bilden die Verfassung der Russischen Föderation, allgemein anerkannte Prinzipien und Normen des Völkerrechts, internationale Verträge der Russischen Föderation, föderale Gesetze und andere Normativ- und Rechtsakte der Russischen Föderation, die die Aktivitäten der föderalen Organe der Staatsmacht im außenpolitischen Bereich regeln.
3. In der vorliegenden Konzeption werden einzelne Bestimmungen der Strategie der nationalen Sicherheit der Russischen Föderation konkretisiert; es sind die wichtigsten Bestimmungen anderer Dokumente strategischer Planung berücksichtigt, die den Bereich der internationalen Beziehungen betreffen.
4. Die mehr als 1000-jährigen Erfahrungen der selbstständigen Staatlichkeit, das kulturelle Erbe der vorigen Epoche, die tiefen historischen Verbindungen mit der traditionellen europäischen Kultur und anderen Kulturen Eurasiens, die seit vielen Jahrhunderten entwickelte Fähigkeit zur Förderung einer harmonischen Koexistenz verschiedener Völker, ethnischen und sprachlichen Gruppen auf einem gemeinsamen Territorium zu fördern, bestimmen die besondere Lage Russlands als Staat mit eigenständiger Zivilisation, als umfassende eurasisch-pazifische Großmacht, die das russische Volk und andere Völker vereinigt hat, die die kulturelle und zivilisatorische Einheit der Russischen Welt bilden.
5. Russlands Platz in der Welt ist durch seine beträchtlichen Ressourcen in allen Bereichen der Lebenstätigkeit, seinen Status als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (UNO), als Teilnehmer der führenden internationalen Organisationen und Vereinigungen, einer der zwei größten Atommächte, des Rechtsnachfolgerstaates der Sowjetunion bedingt. Unter Berücksichtigung seines entscheidenden Beitrags zum Sieg im Zweiten Weltkrieg sowie seiner aktiven Rolle bei der Entwicklung des modernen Systems der internationalen Beziehungen und bei der Abschaffung des globalen Systems des Kolonialismus tritt Russland als eines der souveränen Zentren der internationalen Entwicklung auf und erfüllt die historisch entstandene einmalige Mission zur Aufrechterhaltung der globalen Kräftebilanz und zur Entwicklung eines multipolaren internationalen Systems, zur Schaffung von Bedingungen für eine friedliche, nachhaltige Entwicklung der Menschheit auf Basis einer vereinigenden und konstruktiven Agenda.
6. Russland übt eine selbstständige Mehrvektoren-Außenpolitik aus, die durch seine nationalen Interessen und seine besondere Verantwortung für die Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit auf globaler und regionaler Ebene bedingt ist. Russlands Außenpolitik ist friedlich, offen, vorhersagbar, nachhaltig und pragmatisch; sie stützt sich auf den Respekt für allgemein anerkannte Prinzipien und Normen des Völkerrechts und auf die Bestrebung nach einer gleichberechtigten internationalen Zusammenarbeit zwecks Lösung von gemeinsamen Aufgaben und zwecks Voranbringung der gemeinsamen Interessen. Russlands Verhältnis zu anderen Staaten und Staatsbündnissen ist durch den konstruktiven, neutralen oder unfreundlichen Charakter ihrer Politik gegenüber der Russischen Föderation bedingt.
II. Moderne Welt: wichtigste Tendenzen und Entwicklungsperspektiven
7. Die Menschheit erlebt eine Epoche von revolutionsartigen Veränderungen. Es entwickelt sich eine gerechtere multipolare Welt weiter. Das unausgeglichene Modell der internationalen Entwicklung, das jahrhundertelang intensives Wirtschaftswachstum der Kolonialmächte ermöglichte, die sich die Ressourcen der abhängigen Territorien und Staaten in Asien, Afrika und in der Westlichen Halbkugel aneigneten, wird endgültig Vergangenheit. Es wird die Souveränität nichtwestlicher Großmächte und regionaler Führungsländer gefestigt, wobei auch ihre Konkurrenzmöglichkeiten größer werden. Der strukturelle Umbau der Weltwirtschaft, ihr Übergang zu einer neuen technologischen Grundlage (unter anderem Einsatz von KI-Technologien, energetischen, biologischen und Nanotechnologien), das Wachstum des nationalen Selbstbewusstseins, die kulturelle und zivilisatorische Vielfalt sowie andere objektive Faktoren beschleunigen den Prozess der Umverteilung des Entwicklungspotenzials zugunsten neuer Zentren des Wirtschaftswachstums und des geopolitischen Einflusses und tragen zur Demokratisierung der internationalen Beziehungen bei.
8. Diese im Allgemeinen positiven Veränderungen rufen dennoch Abneigung bei einer ganzen Reihe von Staaten hervor, die es gewohnt ist, im Sinne ihrer Logik der globalen Dominanz und des Neokolonialismus zu denken. Sie weigern sich, die Realität der multipolaren Welt anzuerkennen und auf dieser Basis über die Parameter und Prinzipien der Weltordnung zu verhandeln. Es werden Versuche unternommen, den natürlichen Verlauf der Geschichte zu bremsen, Konkurrenten im militärpolitischen und wirtschaftlichen Bereich und jedwedes Andersdenken zu unterdrücken. Dabei wird auf ein umfassendes Spektrum von rechtswidrigen Instrumenten und Methoden zurückgegriffen, darunter auf Zwangsmaßnahmen (Sanktionen) unter Umgehung des UN-Sicherheitsrats; es werden Staatsstreiche, bewaffnete Konflikte provoziert; man greift auf Drohungen, Erpressung, Manipulationen mit dem Bewusstsein von einzelnen sozialen Gruppen und ganzen Völkern, auf offensive und zerstörende Einsätze im Informationsraum zurück. Zu einer verbreiteten Form der Einmischung in innere Angelegenheiten souveräner Staaten wurde die Aufdrängung von destruktiven neoliberalen ideologischen Einstellungen, die den traditionellen geistigen und moralischen Werten widersprechen. Das hatte zur Folge, dass sich destruktiver Einfluss über alle Bereiche der internationalen Beziehungen verbreitet.
9. Ein ernsthafter Druck wird auf die UNO und andere multilaterale Institutionen ausgeübt, deren Bedeutung als Plattformen für Absprache der Interessen der führenden Großmächte künstlich entwertet wird. Einer Bewährungsprobe wird das völkerrechtliche System ausgesetzt: Eine kleinere Gruppe von Staaten will es durch die Konzeption der Ordnung auf Basis von Regeln ersetzen (dabei werden Regeln, Standards und Normen aufgezwungen, bei deren Erarbeitung eine vollberechtigte Beteiligung aller interessierten Staaten nicht gesichert wurde). Es wird die Erarbeitung von kollektiven Antworten auf transnationale Herausforderungen und Gefahren erschwert, zu denen illegaler Waffenhandel, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Zustellungsmitteln, von gefährlichen Krankheitserregern und Infektionskrankheiten, Einsatz von Informations- bzw. Kommunikationstechnologien zu rechtswidrigen Zwecken, internationaler Terrorismus, illegaler Umsatz von Drogen, psychotropen Mitteln und deren Präkursoren, transnationale organisierte Kriminalität und Korruption, Naturkatastrophen, Umweltkatastrophen, illegale Migration und Verschlechterung der Umweltsituation gehören.
10. Die Krise der wirtschaftlichen Globalisierung verschärft sich zunehmend. Die bestehenden Probleme, insbesondere auf dem Energieressourcenmarkt und im Finanzsektor, lassen sich auf den Verfall von vielen früheren Entwicklungsmodellen und -instrumenten zurückführen, wie auch auf verantwortungslose makroökonomische Entscheidungen (darunter auf die unkontrollierte Emission und Anhäufung von nicht gesicherten Schulden), auf rechtswidrige einseitige Beschränkungsmaßnahmen und unfaire Konkurrenz. Dass einzelne Staaten ihre dominierende Lage in manchen Bereichen missbrauchen, fördert den Prozess der Fragmentierung der Weltwirtschaft und die Ungleichheit bei der Entwicklung von Staaten. Es werden neue nationale und grenzüberschreitende Zahlungssysteme verbreitet; die Zahl von Interessenten an neuen internationalen Reservewährungen steigt; es entstehen Voraussetzungen für Diversifizierung von Mechanismen der internationalen Wirtschaftskooperation.
11. Es wird die Rolle des Kraftfaktors in den internationalen Beziehungen immer größer; in manchen strategisch wichtigen Regionen erweitern sich Konflikträume. Der destabilisierende Ausbau und die Modernisierung von offensiven militärischen Potenzialen, die Zerstörung des Vertragssystems auf dem Gebiet Rüstungskontrolle beeinträchtigen die strategische Stabilität. Verwendung der Militärkraft wider das Völkerrecht, Erschließung des Welt- und Informationsraums als neue Kriegsgebiete, Ausradierung der Grenze zwischen militärischen und nichtmilitärischen Mitteln der zwischenstaatlichen Auseinandersetzungen, Anspannung von alten bewaffneten Konflikten in manchen Regionen – das alles steigert die Gefahr für die allgemeine Sicherheit, erhöht das Risiko von Konfrontationen zwischen großen Staaten, darunter zwischen Atommächten, erhöht die Wahrscheinlichkeit der Eskalation solcher Konflikte, die in lokale, regionale oder globale Kriege ausarten könnten.
12. Zu einer logischen Antwort auf die Weltordnungskrise wird die Festigung der Kooperation zwischen Staaten, die dem äußeren Druck ausgesetzt werden. Es wird die Entwicklung von regionalen und transregionalen Mechanismen der Wirtschaftsintegration und der Kooperation auf diversen Gebieten, die Entstehung von diversen Partnerschaften zwecks Lösung von gemeinsamen Problemen intensiver. Es werden auch andere (insbesondere einseitige) Schritte zum Schutz von lebenswichtigen nationalen Interessen unternommen. Das hohe Niveau der gegenseitigen Abhängigkeit, der globale Umfang und transnationale Charakter der Herausforderungen und Gefahren beschränken die Möglichkeiten bei der Förderung der Sicherheit, Stabilität und Entwicklung einzelner Staaten, militärpolitischer und Handels- bzw. Wirtschaftsbündnisse. Nur durch eine Vereinigung der Potenziale und fairen Bemühungen der ganzen Weltgemeinschaft auf Basis der Kräfte- und Interessenbalance kann man eine effizient Lösung von zahlreichen Problemen der Gegenwart lösen, eine friedliche nachhaltige Entwicklung von großen und kleinen Staaten sowie der Menschheit im Allgemeinen sichern.
13. Indem die Vereinigten Staaten von Amerika und ihre Satelliten Russlands Erstarken als eines der führenden Entwicklungszentren der heutigen Welt sowie seine selbstständige Außenpolitik für eine Gefahr für die westliche Hegemonie halten, nutzten sie die von der Russischen Föderation ergriffenen Maßnahmen zur Verteidigung ihrer lebenswichtigen Interessen in der ukrainischen Richtung als Vorwand für Verschärfung der langjährigen antirussischen Politik aus und haben einen Hybridkrieg eines neuen Typs entfesselt. Er ist auf die allseitige Schwächung Russlands ausgerichtet, insbesondere auf die Zerstörung ihrer kreativen zivilisatorischen Rolle, ihrer militärischen, wirtschaftliche und technologischen Möglichkeiten, auf Beschränkung ihrer Souveränität in der Innen- und Außenpolitik, auf Zerstörung ihrer territorialen Einheit. Dieser Kurs des Westens ist inzwischen allumfassend geworden und doktrinär verankert. Das war nicht die Wahl der Russischen Föderation. Russland hält sich nicht für einen Feind des Westens, isoliert sich nicht von ihm, hat keine feindseligen Absichten in Bezug auf den Westen und rechnet damit, dass die Staaten, die der westlichen Gemeinschaft angehören, irgendwann die Aussichtslosigkeit ihrer Konfrontationspolitik und ihrer hegemonistischen Ambitionen einsehen, die schwierige Realität der multipolaren Welt berücksichtigen und mit Russland wieder pragmatisch kooperieren werden, wobei sie sich an den Prinzipien der souveränen Gleichheit und des Respekts für die Interessen voneinander richten werden. Auf dieser Basis wäre die Russische Föderation zum Dialog und Zusammenwirken mit ihnen bereit.
14. Angesichts der unfreundlichen Handlungen des Westens ist Russland entschlossen, sein Recht auf Existenz und freie Entwicklung mit allen vorhandenen Mitteln zu verteidigen. Ihre kreative Energie wird die Russische Föderation auf die geografischen Vektoren ihrer Außenpolitik konzentrieren, die offensichtliche Vorteile aus der Sicht der Erweiterung der gegenseitig lukrativen internationalen Kooperation haben. Der größte Teil der Menschheit ist an konstruktiven Beziehungen mit Russland und an der Festigung seiner Positionen in der internationalen Arena als einflussreiche globale Großmacht interessiert, die den entscheidenden Beitrag zur Aufrechterhaltung der globalen Sicherheit und zur Förderung der friedlichen Entwicklung von Staaten leistet. Das eröffnet große Möglichkeiten für erfolgreiche Aktivitäten der Russischen Föderation in der internationalen Arena.
III. Nationale Interessen der Russischen Föderation im außenpolitischen Bereich, strategische Ziele und wichtigste Aufgaben der Außenpolitik der Russischen Föderation
15. Unter Berücksichtigung der langfristigen Entwicklungstendenzen der Situation in der Welt gehören zu den nationalen Interessen der Russischen Föderation im außenpolitischen Bereich:
1) Verteidigung der Verfassungsordnung, Souveränität, Unabhängigkeit, staatlichen und territorialen Integrität der Russischen Föderation gegen destruktiven ausländischen Einfluss;
2) Aufrechterhaltung der strategischen Stabilität, Festigung von Frieden und Stabilität in der Welt;
3) Festigung der Rechtsbasis der internationalen Beziehungen;
4) Verteidigung der Rechte, Freiheiten und legitimen Interessen russischer Staatsbürger und Verteidigung russischer Organisation gegen ausländischen rechtswidrigen Einfluss;
5) Entwicklung eines sicheren Informationsraums, Schutz der russischen Gesellschaft vor destruktivem ausländischen Einfluss im Informations- und psychologischen Bereich;
6) Schutz des Volkes Russlands, Entwicklung des humanen Potenzials, Förderung der Lebensqualität und des Wohlstands der Bürger;
7) Förderung der nachhaltigen Entwicklung der russischen Wirtschaft auf einer neuen technologischen Basis;
8) Festigung der traditionellen russischen geistigen und moralischen Werten, Aufrechterhaltung des kulturellen und historischen Erbes des multinationalen Volkes der Russischen Föderation;
9) Umweltschutz, Aufrechterhaltung der Naturressourcen und rationale Naturnutzung, Anpassung an den Klimawandel;
16. Ausgehend von den nationalen Interessen und den strategischen nationalen Prioritäten der Russischen Föderation ist die außenpolitische Tätigkeit des Staates auf das Erreichen von folgenden strategischen Zielen ausgerichtet:
1) Förderung der Sicherheit der Russischen Föderation, ihrer Souveränität in allen Bereichen und ihrer territorialen Integrität;
2) Schaffung von günstigen äußeren Bedingungen für Russlands Entwicklung;
3) Festigung der Positionen der Russischen Föderation als eines der verantwortungsbewussten, einflussreichen und selbstständigen Zentren der modernen Welt;
17. Die strategischen Ziele der Außenpolitik der Russischen Föderation werden durch Erfüllung folgender Hauptaufgaben erreicht:
1) Förderung einer gerechten und nachhaltigen Weltordnung;
2) Aufrechterhaltung des internationalen Friedens bzw. der internationalen Sicherheit, strategischen Stabilität, Förderung der friedlichen Koexistenz und nachhaltigen Entwicklung von Staaten und Völkern;
3) Förderung der Ausarbeitung von effizienten komplexen Antworten der internationalen Gemeinschaft auf gemeinsame Herausforderungen und Gefahren, auch auf regionale Konflikte und Krisen;
4) Entwicklung der beiderseitig nützlichen und gleichberechtigten Zusammenarbeit mit konstruktiv eingestellten ausländischen Staaten bzw. deren Vereinigungen, Förderung der Rücksichtnahme auf Russlands Interessen bei der Anwendung von Mechanismen der multilateralen Diplomatie;
5) Gegenwirkung antirussischen Aktivitäten ausländischer Staaten bzw. deren Vereinigungen, Schaffung von Bedingungen für die Beendigung dieser Aktivitäten;
6) Förderung von guten Nachbarbeziehungen mit den Nachbarstaaten, Förderung der Vorbeugung von Spannungs- und Konfliktherden auf ihrem Territorium;
7) Unterstützung der Verbündeten und Partner Russlands beim Voranbringen von gemeinsamen Interessen, bei der Gewährleistung ihrer Sicherheit und nachhaltigen Entwicklung unabhängig von der internationalen Anerkennung der Verbündeten und Partner und von ihrer Mitgliedschaft in internationalen Organisationen;
8) Entfaltung und Festigung des Potenzials von multilateralen regionalen Vereinigungen und Integrationsstrukturen unter Russlands Beteiligung;
9) Festigung der Positionen Russlands in der Weltwirtschaft, Erringen der nationalen Entwicklungsziele der Russischen Föderation, Förderung der wirtschaftlichen Sicherheit, Umsetzung des Wirtschafspotenzials des Staates;
10) Sicherung der Interessen Russlands in den Weltmeeren, im Welt- und Luftraum;
11) Förderung der objektiven Wahrnehmung Russlands im Ausland, Festigung seiner Positionen im internationalen Informationsraum;
12) Förderung der Wichtigkeit Russlands im internationalen humanitären Raum, Festigung der Positionen der russischen Sprache in der Welt, Förderung der Aufrechterhaltung der historischen Wahrheit und der Erinnerungen an die Rolle Russlands in der Weltgeschichte im Ausland;
13) allseitiger effizienter Schutz der Rechte, Freiheiten und legitimen Interessen russischer Staatsbürger und Organisationen im Ausland;
14) Entwicklung der Verbindungen mit Landsleuten im Ausland, ihre allseitige Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Rechte, beim Schutz ihrer Interessen und bei der Aufrechterhaltung der gesamtrussischen kulturellen Identität.
IV. Vorrangig wichtige Richtungen der Außenpolitik der Russischen Föderation
Bildung einer gerechten und nachhaltigen Weltordnung
18. Russland strebt Bildung eines solchen Systems der internationalen Beziehungen an, das eine zuverlässige Sicherheit, Aufrechterhaltung der kulturellen und zivilisatorischen Eigenständigkeit, gleiche Entwicklungsmöglichkeiten für alle Staaten unabhängig von ihrer geografischen Lage, territorialen Größe, ihres demografischen, ressourcenbezogenen und militärischen Potenzials, ihrer politischen, wirtschaftlichen und sozialen Einrichtung ermöglichen würde. Um den erwähnten Kriterien zu entsprechen, muss das System der internationalen Beziehungen multipolar sein und sich auf folgende Prinzipien stützen:
1) souveräne Gleichheit der Staaten, Respekt für ihr Recht auf die Wahl des eigenen Entwicklungsmodells, der sozialen, politischen und wirtschaftlichen Ordnung;
2) Ablehnung der Hegemonie in den internationalen Angelegenheiten;
3) Kooperation auf Basis der Interessenbalance und der gegenseitigen Nützlichkeit;
4) Nichteinmischung in innere Angelegenheiten;
5) Oberhand des Völkerrechts bei der Regelung der internationalen Beziehungen, Verzicht aller Staaten auf Politik der Doppelstandards;
6) Unteilbarkeit der Sicherheit im globalen und regionalen Aspekt;
7) Vielfalt von Kulturen, Zivilisationen und Modellen der Gesellschaftsorganisation, Verzicht aller Staaten auf Aufzwingung anderen Ländern ihrer Entwicklungsmodelle, ideologischen und wertebezogenen Einstellungen, Stütze auf geistige und moralische Orientiere, die für alle internationalen traditionellen Religionen und säkulare ethische Systeme gemeinsam sind;
8) verantwortungsvolle Führung der führenden Staaten, die auf Förderung von stabilen und günstigen Entwicklungsbedingungen sowohl für sich selbst als auch für andere Länder und Völker ausgerichtet ist;
9) Führungsrolle souveräner Staaten bei der Beschlussfassung im Bereich der internationalen Friedens- und Sicherheitsförderung.
19. Zwecks Förderung der Anpassung der Weltordnung an die Realität der multipolaren Welt wird die Russische Föderation vor allem auf folgende Momente achten:
1) Abschaffung von Rudimenten der Dominanz der USA und anderer unfreundlichen Staaten in den internationalen Angelegenheiten, Schaffung von Bedingungen für den Verzicht aller Staaten auf neokoloniale und hegemonistische Ambitionen;
2) Vervollkommnung internationaler Mechanismen der Sicherheits- und Entwicklungsförderung auf globaler und regionaler Ebene;
3) Wiederherstellung der Rolle der UNO als zentraler koordinierender Mechanismus bei der Vereinbarung der Interessen der UN-Mitgliedsstaaten und ihrer Aktivitäten zwecks Umsetzung der in der UN-Charta verankerten Ziele;
4) Festigung des Potenzials und Förderung der internationalen Rolle des zwischenstaatlichen Bündnisses BRICS, der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SOZ), der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS), der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (OVKS), des RIC-Bündnisses (Russland, Indien, China) und anderer zwischenstaatlichen Vereinigungen und internationalen Organisationen sowie der Mechanismen unter aktiver Beteiligung Russlands;
5) Unterstützung der regionalen bzw. subregionalen Integration im Rahmen von multilateralen freundlichen Institutionen, Dialogplattformen und regionalen Vereinigungen im Asien-Pazifik-Raum, Lateinamerika, Afrika und im Nahen Osten;
6) Förderung der Stabilität und progressiven Entwicklung des völkerrechtlichen Systems;
7) Förderung des fairen Zugangs für alle Staaten zu den Vorteilen der Weltwirtschaft und der internationalen Aufteilung der Arbeit sowie zu modernen Technologien im Interesse der gerechten und gleichmäßigen Entwicklung (inklusive der Lösung des Problems der globalen Energie- und Nahrungssicherheit);
8) Intensivierung der Kooperation mit Verbündeten und Partnern Russlands auf allen Gebieten, Unterbindung von Versuchen unfreundlicher Staaten zur Behinderung solcher Kooperation;
9) Konsolidierung der internationalen Bemühungen um die Förderung des Respekts und Schutzes von universalen und traditionellen geistigen und moralischen Werten (insbesondere von ethischen Normen, die für alle internationalen Religionen gemeinsam sind), Neutralisierung von Versuchen zur Aufzwingung von pseudohumanistischen und anderen neoliberalen ideologischen Einstellungen, die dazu führen, dass die Menschheit traditionelle geistige und moralische Orientiere und Prinzipien verliert;
10) konstruktiver Dialog, Partnerschaft und gegenseitige Bereicherung verschiedener Kulturen, Religionen und Zivilisationen.
Oberhand des Rechtes in den internationalen Beziehungen
20. Die Förderung der Oberhand des Rechtes den internationalen Beziehungen dient als eine der Stützen der gerechten und nachhaltigen Weltordnung, der Unterstützung der globalen Stabilität, der friedlichen und erfolgreichen Zusammenarbeit der Staaten und deren Vereinigungen, ist ein Faktor der Senkung der internationalen Spannung und der Erhöhung der Vorhersagbarkeit der internationalen Entwicklung.
21. Russland plädiert konsequent für Festigung der Rechtsbasis der internationalen Beziehungen, erfüllt gewissenhaft alle seine völkerrechtlichen Verpflichtungen. Dabei müssen Beschlüsse von zwischenstaatlichen Gremien, die auf Basis von Bestimmungen internationaler Verträge der Russischen Föderation auf dem Territorium der Russischen Föderation nicht erfüllt werden, falls ihre Deutung der Verfassung der Russischen Föderation widerspricht.
22. Der Mechanismus der Bildung von universalen völkerrechtlichen Normen sollte sich auf freie Willensäußerung souveräner Staaten stützen, und die UNO sollte die wichtigste Plattform für progressive Entwicklung und Kodifizierung des Völkerrechts bleiben. Die weitere Förderung der Konzeption der Weltordnung auf Basis von Regeln ist mit dem Risiko der Zerstörung des völkerrechtlichen Systems sowie mit anderen für die Menschheit gefährlichen Folgen verbunden.
23. Zwecks Förderung der Nachhaltigkeit des Völkerrechtssystems, zwecks Verhinderung seiner Fragmentierung und Schwächung, zwecks Verhinderung einer selektiven Nutzung der allgemein anerkannten Prinzipien und Normen des Völkerrechts wird die Russische Föderation vor allem auf folgende Momente achten:
1) Vorbeugung von Versuchen, die Prinzipien des Völkerrechts vorzuschieben, zu revidieren und willkürlich zu deuten, die in der UN-Charta, in der Erklärung über Völkerrechtsprinzipien vom 24. Oktober 1970 verankert sind und die Freundschafts- und Kooperationsbeziehungen zwischen Staaten im Sinne der UN-Charta betreffen.
2) Progressive Entwicklung, insbesondere unter Berücksichtigung der Realität der multipolaren Welt, und Kodifizierung des Völkerrechts, vor allem im Rahmen der Bemühungen unter der UN-Ägide, sowie Förderung der Teilnahme von maximal vielen Staaten an internationalen UN-Verträgen, gleiche Deutung und Anwendung solcher Verträge;
3) Konsolidierung der Bemühungen der Staaten, die für Wiederherstellung des allseitigen Respekts für das Völkerrecht und für Festigung seiner Rolle als Basis der internationalen Beziehungen plädieren;
4) Ausschluss der Praxis zur Verabschiedung von illegitimen einseitigen Zwangsmaßnahmen wider die UN-Charta aus den internationalen Beziehungen;
5) Vervollkommnung des Mechanismus zur Anwendung internationaler Sanktionen, ausgehend von der ausschließlichen Kompetenz des UN-Sicherheitsrats in Fragen der Anwendung solcher Maßnahmen und der Notwendigkeit der Förderung ihrer Effizienz aus der Sicht der Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit in der Welt sowie der Nichtzulassung einer Verschlechterung der humanitären Situation;
6) Intensivierung des Prozesses der völkerrechtlichen Ausfertigung der Staatsgrenze der Russischen Föderation und der Seegrenzen, in denen Russland seine souveränen Rechte und seine Jurisdiktion ausübt, ausgehend von der Notwendigkeit der bedingungslosen Förderung seiner nationalen Interessen, von der Wichtigkeit der Festigung der vertrauensvollen guten Nachbar- und Kooperationsbeziehungen mit den Nachbarstaaten.
Festigung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit
24. Die Russische Föderation geht von der Unteilbarkeit der internationalen Sicherheit (im globalen und regionalen Aspekt) aus und strebt ihre Förderung gleichermaßen für alle Staaten auf Basis des Gegenseitigkeitsprinzips an. Auf dieser Basis ist Russland für gemeinsame Handlungen zur Entwicklung einer erneuerten, noch stabileren Architektur der internationalen Sicherheit mit allen interessierten Staaten und zwischenstaatlichen Vereinigungen offen. Zwecks Förderung und Festigung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit wird die Russische Föderation vor allem auf folgende Momente achten:
1) Verwendung von friedlichen Mitteln, vor allem von Diplomatie, Verhandlungen, Beratungen, Vermittlungen und guten Diensten zwecks Regelung von internationalen Streitigkeiten und Konflikten, zwecks ihrer Regelung auf Basis von gegenseitigem Respekt, Kompromissen und von der Balance legitimer Interessen;
2) Förderung des umfassenden Zusammenwirkens zwecks Neutralisierung von Versuchen jedweder Staaten und zwischenstaatlichen Vereinigungen, globale Dominanz im Militärbereich zu erreichen, ihre Kraft außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs zu projizieren, sich die vorrangige Verantwortung für Aufrechterhaltung des Friedens und der Sicherheit in der Welt anzueignen, Trennungslinien festzulegen und die Sicherheit einiger Staaten auf Kosten der legitimen Interessen anderer Länder zu fördern. Solche Versuche sind unvereinbar mit dem Geist, den Zielen und Prinzipien der UN-Charta; damit ist die Gefahr von regionalen Konflikten und eines Weltkriegs für die heutige und für künftige Generationen verbunden;
3) Ausbau von politischen bzw. diplomatischen Bemühungen um Vorbeugung einer Anwendung militärischer Gewalt wider die UN-Charta, vor allem den Versuchen zur Umgehung der Prärogativen des UN-Sicherheitsrats und zur Verletzung der Nutzungsbedingungen des unentbehrlichen Rechtes auf Selbstverteidigung, das im Sinne des Artikels 51 der UN-Charta garantiert ist;
4) Ergreifung von politischen bzw. diplomatischen Maßnahmen zur Vorbeugung der Einmischung in innere Angelegenheiten souveräner Staaten, die vor allem auf Verkomplizierung der innenpolitischen Situation, auf verfassungswidrigen Machtwechsel oder auf Verletzung der territorialen Integrität von Staaten ausgerichtet ist;
5) Förderung der strategischen Stabilität, Beseitigung von Voraussetzungen für Entfesselung eines globalen Kriegs, von Risiken der Anwendung von Atom- und anderen Massenvernichtungswaffen; Förderung einer erneuerten Architektur der internationalen Sicherheit, Vorbeugung bzw. Regelung von internationalen und inneren bewaffneten Konflikten, Widerstand transnationalen Herausforderungen und Gefahren in einzelnen Bereichen der internationalen Sicherheit.
25. Die Russische Föderation geht davon aus, dass ihre Streitkräfte in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Prinzipien und Normen des Völkerrechts, mit den internationalen Verträgen der Russischen Föderation und Gesetzen der Russischen Föderation eingesetzt werden können. Russland betrachtet den Artikel 51 der UN-Charta als angemessene und nicht zu revidierende Rechtsbasis für Gewaltanwendung zwecks Selbstverteidigung. Der Einsatz der Streitkräfte der Russischen Föderation kann unter anderem auf Lösung von Aufgaben zur Abwehr bzw. Verhinderung eines bewaffneten Überfalls auf Russland und (oder) seine Verbündeten, auf Krisenregelung, auf Aufrechterhaltung (Wiederherstellung) des Friedens im Sinne der Beschlüsse des UN-Sicherheitsrats und anderer Strukturen der kollektiven Sicherheit unter Russlands Beteiligung in ihrem Zuständigkeitsbereich, auf Schutz seiner Bürger im Ausland, auf Bekämpfung des internationalen Terrorismus und Piratentums ausgerichtet sein.
26. Im Falle von unfreundlichen Handlungen ausländischer Staaten bzw. Staatsbündnissen, die die Souveränität und territoriale Integrität der Russischen Föderation gefährden, die insbesondere mit der Anwendung von politischen oder wirtschaftlichen Beschränkungsmaßnahmen (Sanktionen) oder mit der Anwendung von modernen Informations- bzw. Kommunikationstechnologien verbunden sind, hält sich Russland das Recht bevor, symmetrische und asymmetrische Maßnahmen zu ergreifen, die für Unterbindung solcher unfreundlichen Handlungen sowie für Verhinderung ihrer Wiederholung in der Zukunft erforderlich sind.
27. Zwecks Förderung der strategischen Stabilität, zwecks Beseitigung von Voraussetzungen für Entfesselung eines globalen Kriegs und von Risiken der Anwendung von Atom- und anderen Massenvernichtungswaffen, zwecks Förderung einer erneuerten Architektur der internationalen Sicherheit wird die Russische Föderation vor allem auf folgende Momente achten:
1) strategische Eindämmung, Verhinderung einer Anspannung von zwischenstaatlichen Beziehungen auf ein Niveau, auf dem sie Militärkonflikte provozieren könnte, insbesondere unter Anwendung von Atom- und anderen Massenvernichtungswaffen;
2) Festigung und Entwicklung des Systems internationaler Verträge im Bereich der strategischen Stabilität, Rüstungskontrolle, Verhinderung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Zustellungsmitteln und von mit ihrer Produktion verbundenen Waren und Technologien (insbesondere unter Berücksichtigung des Risikos, dass Komponenten solcher Waffen in die Hände nichtstaatlicher Subjekte geraten könnten);
3) Festigung und Entwicklung von internationalen politischen Grundlagen (Vereinbarungen) für Aufrechterhaltung der strategischen Stabilität, der Regimes der Kontrolle über Rüstungen und Nichtweiterverbreitung aller Arten von Massenvernichtungswaffen und Zustellungsmitteln bei bedingungsloser komplexer Berücksichtigung aller Waffenarten und Faktoren, die gemeinsam die strategische Stabilität beeinflussen;
4) Vorbeugung dem Wettrüstens und dessen Übertragung in andere Gebiete; Schaffung von Bedingungen für weitere allmähliche Reduzierung der nuklearen Potenziale unter Berücksichtigung aller Faktoren, die die strategische Stabilität beeinflussen;
5) Förderung der Vorhersagbarkeit in den internationalen Beziehungen, Umsetzung und notfalls Vervollkommnung von Vertrauensmaßnahmen im militärischen und internationalen BEreichM Vorbeugung unabsichtlichen bewaffneten Zwischenfällen;
6) Erfüllung der Sicherheitsgarantien für Staaten, die an regionalen Verträgen in atomwaffenfreien Gebieten beteiligt sind;
7) Kontrolle über konventionelle Rüstungen, Vorbeugung illegalem Umsatz von Schusswaffen und leichten Rüstungen;
8) Festigung der technischen und physischen nuklearen Sicherheit auf globaler Ebene und Vorbeugung Akten des nuklearen Terrorismus;
9) Entwicklung der Kooperation im Bereich der friedlichen Anwendung der Atomenergie zwecks Befriedigung der Bedürfnisse aller an Brennstoff und Energie interessierten Staaten unter Berücksichtigung des Rechtes jedes Staates auf selbstständige Bestimmung seiner nationalen Politik in diesem Bereich;
10) Festigung der Rolle von multilateralen Mechanismen der Exportkontrolle im Bereich der Förderung der internationalen Sicherheit und der Nichtweiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Zustellungsmitteln, der Vorbeugung der Verwandlung dieser Mechanismen ins Instrument für einseitige Beschränkungen, die Umsetzung der legitimen internationalen Kooperation behindern;
28. Zwecks Festigung der regionalen Sicherheit, zwecks Vorbeugung lokalen und regionalen Kriegen, zwecks Regelung von inneren bewaffneten Konflikten (vor allem auf dem Territorium der Nachbarstaaten) wird die Russische Föderation vor allem auf folgende Momente achten:
1) Ergreifung von politischen bzw. diplomatischen Maßnahmen zur Vorbeugung Gefahren bzw. Senkung des Niveaus der Gefahren für die Sicherheit Russlands seitens der benachbarten Territorien und Staaten;
2) Unterstützung der Verbündeten und Partner bei der Festigung ihrer Verteidigung und Sicherheit, bei der Neutralisierung von Versuchen zu äußerer Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten;
3) Entwicklung der militärischen, militärpolitischen und militärtechnischen Kooperation mit Verbündeten und Partnern;
4) Förderung der Entwicklung bzw. Vervollkommnung von Mechanismen zur Förderung der regionalen Sicherheit und zur Krisenregelung in den für Russlands Interessen wichtigen Regionen;
5) Förderung der Rolle Russlands bei friedensstiftenden Aktivitäten (insbesondere im Rahmen des Zusammenwirkens mit der UNO, mit regionalen internationalen Organisationen und Konfliktseiten), Festigung des friedensstiftenden und Anti-Krisen-Potenzials der UNO und der OVKS.
29. Zwecks Vorbeugung biologischen Gefahren und zwecks Förderung der biologischen Sicherheit wird die Russische Föderation vor allem auf folgende Momente achten:
1) Ermittlung der Fälle der vermutlichen Entwicklung, Stationierung und Anwendung von biologischen und toxischen Waffen, vor allem auf dem Territorium der Nachbarstaaten;
2) Vorbeugung Terroranschlägen und (oder) Diversionen, die unter Anwendung von gefährlichen Krankheitserregern verübt werden, und Beseitigung von Folgen solcher Terroranschläge und (oder) Diversionen;
3) Erweiterung der Kooperation mit Verbündeten und Partnern im Bereich der Förderung der Biosicherheit, vor allem mit den Mitgliedsstaaten der OVKS und der GUS.
30. Zwecks Förderung der internationalen Informationssicherheit, zwecks Vorbeugung Gefahren für die Informationssicherheit, zwecks Festigung der russischen Souveränität im globalen Informationsraum wird die Russische Föderation vor allem auf folgende Momente achten:
1) Festigung und Vervollkommnung des völkerrechtlichen Regimes der Vorbeugung bzw. Regelung von zwischenstaatlichen Konflikten und der Regelung der Aktivitäten im globalen Informationsraum;
2) Entwicklung und Vervollkommnung von völkerrechtlichen Grundlagen für Vorbeugung der Nutzung von Informations- bzw. Kommunikationstechnologien zu kriminellen Zwecken;
3) Förderung der sicheren und stabilen Arbeit und Entwicklung des Informations- und Telekommunikationsnetzes „Internet“ auf Basis der gleichberechtigten Beteiligung von Staaten an der Verwaltung über dieses Netz und Verhinderung einer internationalen Kontrolle über seine nationalen Segmente;
4) Ergreifung von politischen bzw. diplomatischen und anderen Maßnahmen zwecks Vorbeugung der Politik unfreundlicher Staaten zur Militarisierung des globalen Informationsraums, zur Nutzung der Informations- bzw. Kommunikationstechnologien zwecks Einmischung in innere Angelegenheiten von Staaten und zu militärischen Zwecken sowie zwecks Beschränkungen des Zugangs für andere Staaten zu führenden Informations- und Kommunikationstechnologien und zwecks Förderung ihrer technologischen Abhängigkeit.
31. Zwecks Ausrottung des internationalen Terrorismus, zwecks Schutzes des Staates und russischer Bürger vor Terroranschlägen wird die Russische Föderation vor allem auf folgende Momente achten:
1) Förderung der Effizienz und Koordinierung der multilateralen Kooperation im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus, insbesondere im Rahmen der UNO;
2) Festigung der bestimmenden Rolle der Staaten und ihrer zuständigen Organe bei der Vorbeugung dem Terrorismus und Extremismus;
3) Ergreifung von politischen bzw. diplomatischen und anderen Maßnahmen zwecks Vorbeugung der Nutzung von terroristischen und extremistischen (auch neonazistischen) Organisationen als innen- und außenpolitisches Instrument;
4) Kampf gegen Verbreitung (insbesondere im Informations- und Telekommunikationsnetz Internet) der Ideologie des Terrorismus und Extremismus (insbesondere des Neonazismus und radikalen Nationalismus);
5) Entdeckung von an terroristischen Aktivitäten beteiligten Bürgern und Organisationen und Blockade der Finanzierungskanäle des Terrorismus;
6) Entdeckung und Beseitigung von Lücken bei der völkerrechtlichen Regelung, die die Kooperation im Bereich der Terrorbekämpfung betreffen, insbesondere unter Berücksichtigung des Risikos von Terroranschlägen unter Verwendung von chemischen und biologischen Stoffen;
7) Festigung des vielschichtigen Zusammenwirkens mit Verbündeten und Partnern im Bereich der Terrorbekämpfung, ihre praktische Unterstützung bei Anti-Terror-Operationen, insbesondere zwecks Schutzes der Christen im Nahen Osten.
32. Zwecks Bekämpfung des illegitimen Umsatzes und Konsums von Drogenmitteln und psychotropen Stoffen, mit denen große Gefahren für die internationale und nationale Sicherheit, für die Gesundheit der Bürger und für die geistigen und moralischen Grundlagen der russischen Gesellschaft verbunden sind, wird die Russische Föderation vor allem auf folgende Momente achten:
1) Erweiterung der internationalen Kooperation im Interesse der Vorbeugung der Schwächung bzw. Revision des aktuellen globalen Regimes der Drogenkontrolle (insbesondere Vorbeugung der Legalisierung ihrer Anwendung zu nichtmedizinischen Zwecken) sowie im Interesse der Vorbeugung anderen Initiativen, die einen Ausbau des illegitimen Umsatzes und Konsums von Drogen zur Folge haben könnten;
2) praktische Unterstützung der Verbündeten und Partner bei deren Anti-Drogen-Aktivitäten.
33. Zwecks Bekämpfung der transnationalen organisierten Kriminalität und Korruption, die immer gefährlicher für die Sicherheit und nachhaltige Entwicklung Russlands, seiner Verbündeten und Partner werden, wird die Russische Föderation vor allem auf die Erweiterung der internationalen Kooperation im Interesse der Beseitigung von „sicheren Häfen“ für Verbrecher und auf die Festigung der zuständigen multilateralen Mechanismen, die den nationalen Interessen Russlands entsprechen.
34. Zwecks Senkung von Risiken auf dem Territorium der Russischen Föderation, die mit Natur- und Umweltkatastrophen außerhalb ihres Territoriums verbunden sind, zwecks Förderung der Resistenz ausländischer Staaten gegen sie wird die Russische Föderation vor allem auf folgende Momente achten:
1) Festigung der organisatorischen und rechtlichen Grundlagen sowie Vervollkommnung der Mechanismen der bi- und multilateralen Kooperation im Bereich des Schutzes der Bevölkerung vor Natur- und Umweltkatastrophen; Ausbau von Möglichkeiten für möglichst frühe Vorbeugung bzw. Prognostizierung solcher Ausnahmesituationen und Beseitigung ihrer Folgen;
2) praktische Unterstützung ausländischer Staaten beim Schutz vor Natur- und Umweltkatastrophen, insbesondere durch Verwendung von einmaligen russischen Technologien und Erfahrungen.
35. Zwecks Vorbeugung illegaler Migration und zwecks Vervollkommnung der Regelung internationaler Migrationsprozesse wird die Russische Föderation vor allem auf Festigung der Kooperation mit den GUS-Staaten achten, die eine konstruktive Politik gegenüber der Russischen Föderation ausüben.
Sicherung der Interessen der Russischen Föderation im Weltmeer, Welt- und Luftraum
36. Zwecks Erforschung, Erschließung und Nutzung des Weltmeeres im Interesse der Festigung der Sicherheit und Entwicklung Russlands, zwecks Vorbeugung einseitigen Beschränkungsmaßnahmen unfreundlicher Staaten bzw. ihrer Vereinigungen gegenüber den Aktivitäten Russlands im Weltmeer wird die Russische Föderation vor allem auf folgende Momente achten:
1) Förderung des garantierten freien, sicheren und vollständigen Zugangs Russlands zu lebenswichtigen, wichtigen und anderen Räumen, zu Verkehrswegen und Ressourcen im Weltmeer;
2) verantwortungsvolle und rationale Erschließung von Bio-, Mineral-, Energie- und anderen Ressourcen des Weltmeeres; Entwicklung von See-Pipelinesystemen, Durchführung von wissenschaftlichen Forschungen; Schutz und Aufrechterhaltung der Meeresumwelt;
3) Festigung der Außengrenzen des Kontinentalschelfs der Russischen Föderation in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht, Verteidigung ihrer souveränen Rechte am Kontinentalschelf.
37. Zwecks friedlicher Erforschung und Erschließung des Weltraums, zwecks Festigung ihrer Führungspositionen am Markt der Weltraumwaren, -arbeiten und -dienstleistungen, zwecks Festigung ihres Status als eine der führenden Weltraumgroßmächte wird die Russische Föderation vor allem auf folgende Momente achten:
1) Förderung der internationalen Kooperation im Interesse der Vorbeugung des Wettrüstens im Weltraum, vor allem durch Entwicklung und Schließung eines entsprechenden internationalen Vertrags, und als vorübergehende Maßnahme durch Verpflichtung aller Staaten zum Verzicht auf Waffenstationierung im Weltraum als erste;
2) geografische Diversifizierung der internationalen Kooperation bei den Aktivitäten im Weltraum.
38. Zwecks Nutzung des internationalen Luftraums im Interesse der Sicherheit und Entwicklung Russlands, zwecks Vorbeugung einseitigen Beschränkungsmaßnahmen unfreundlicher Staaten und ihrer Vereinigungen gegenüber russischen Flugzeugen wird die Russische Föderation vor allem auf folgende Momente achten:
1) Förderung des garantierten Zugangs Russlands zum internationalen (offenen) Luftraum unter Berücksichtigung des Prinzips der Flugfreiheit;
2) geografische Diversifizierung von internationalen Flugrouten russischer Flugzeuge und Entwicklung der Kooperation auf dem Gebiet Luftverkehr, Schutz und Nutzung des Luftraums mit Staaten, die eine konstruktive Politik gegenüber Russland ausüben.
Internationale Wirtschaftskooperation und Förderung der internationalen Entwicklung
39. Zwecks Förderung der wirtschaftlichen Sicherheit, Souveränität, des nachhaltigen Wirtschaftswachstums, der strukturellen und technologischen Erneuerung, zwecks Förderung der internationalen Konkurrenzfähigkeit der nationalen Wirtschaft, zwecks Aufrechterhaltung der Führungspositionen Russlands in der Weltwirtschaft, zwecks Senkung von Risiken und zwecks Nutzung der Möglichkeiten in Verbindung mit tiefen Veränderungen in der Weltwirtschaft und in den internationalen Beziehungen sowie wegen der unfreundlichen Handlungen ausländischer Staaten und ihrer Vereinigungen wird die Russische Föderation vor allem auf folgende Momente achten:
1) Anpassung des globalen Handels- und Währungs- bzw. Finanzsystems an die Realität der multipolaren Welt und die Folgen der Krise der wirtschaftlichen Globalisierung, vor allem im Interesse der Reduzierung der Möglichkeiten unfreundlicher Staaten beim Missbrauch ihrer monopolistischen bzw. dominierenden Situation in einzelnen Bereichen der Weltwirtschaft, im Interesse der Erweiterung der Teilnahme von Entwicklungsländern an der globalen Wirtschaftsverwaltung;
2) Senkung der Abhängigkeit der russischen Wirtschaft von unfreundlichen Handlungen ausländischer Staaten, vor allem durch die Entwicklung einer depolitisierten und sicheren internationalen Zahlungsinfrastruktur, die von unfreundlichen Staaten unabhängig wäre, und durch Erweiterung der Praxis zur Nutzung von nationalen Währungen bei Berechnungen mit den Verbündeten und Partnern;
3) Festigung der russischen Präsenz auf den Weltmärkten, Erweiterung des Exports von Nicht-Rohstoffen und Nicht-Energieträgern, geografische Diversifizierung der Wirtschafskontakte samt ihrer Umorientierung auf Staaten, die eine konstruktive und neutrale Politik gegenüber der Russischen Föderation ausüben, bei der Aufrechterhaltung der offenen und pragmatischen Kooperation mit den Geschäftskreisen der unfreundlichen Staaten;
4) Verbesserung der Bedingungen für den Zugang Russlands zu den Weltmärkten, Schutz russischer Organisationen, Investitionen, Waren und Dienstleistungen außerhalb des Landes vor Diskriminierung, unfairer Konkurrenz, vor Versuchen ausländischer Staaten, einseitig die für den russischen Export wichtigsten Weltmärkte zu regulieren;
5) Schutz der russischen Wirtschaft und der internationalen Handels- und Wirtschaftsverbindungen vor unfreundlichen Handlungen ausländischer Staaten durch Anwendung von speziellen Wirtschaftsmaßnahmen als Gegenreaktion auf solche Handlungen;
6) Förderung von ausländischen Investitionen, Know-hows und Technologien sowie hochqualifizierten Fachkräften in Russland;
7) Förderung von regionalen und interregionalen wirtschaftlichen Integrationsprozessen, die den Interessen Russlands entsprechen, vor allem im Rahmen des Unionsstaates, der EAWU, der GUS, der SOZ, der BRICS, sowie zwecks Bildung der Großen Eurasischen Partnerschaft;
8) Nutzung der einmaligen geografischen Lage und des Transitpotenzials Russlands zwecks Entwicklung der nationalen Wirtschaft, Festigung der Verkehrs- und Infrastrukturverbindungen in Eurasien.
40. Zwecks Förderung der Standfestigkeit des Systems der internationalen Beziehungen gegen Krisen, zwecks Verbesserung der sozialwirtschaftlichen und humanitären Situation in der Welt, zwecks Beseitigung von Folgen bewaffneter Konflikte, zwecks Umsetzung der Agenda auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung bis 2030, zwecks Förderung der positiven Wahrnehmung Russlands in der Welt wird die Russische Föderation die internationale Entwicklung fördern, wobei ein besonderes Augenmerk auf die sozialwirtschaftliche Entwicklung der Republik Abchasien, der Republik Südossetien, der EAWU- und GUS-Mitgliedsstaaten gerichtet wird, die gute Nachbarbeziehungen mit Russland pflegen, wie auch der Entwicklungsländer, die eine konstruktive Politik gegenüber der Russischen Föderation ausüben.
Umweltschutz und globales Gesundheitswesen
41. Zur Aufrechterhaltung einer günstigen Umwelt, Verbesserung ihrer Qualität, vernünftigen Anpassung Russlands an den Klimawandel im Interesse der gegenwärtigen und künftigen Generationen beabsichtigt die Russische Föderation, folgenden Richtungen vorrangige Aufmerksamkeit zu widmen:
1) Förderung von wissenschaftlich begründeten, nicht politisierten internationalen Anstrengungen zur Beschränkung eines negativen Einflusses auf die Umwelt (einschließlich des Abbaus der Treibhausgasausstöße), Aufrechterhaltung der Sorptionsfähigkeit der Ökosysteme;
2) Erweiterung der Zusammenarbeit mit Verbündeten und Partnern im Interesse der Bekämpfung der Politisierung der internationalen Naturschutz- und Klima-Aktivitäten, vor allem ihre Durchführung für Ziele des unlauteren Wettbewerbs, der Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten und der Beschränkung der Souveränität der Staaten gegenüber ihren Naturressourcen;
3) Unterstützung des Rechtes jedes Staates, eigenständig die für sich optimalen Mechanismen und Wege zum Umweltschutz und Anpassung an den Klimawandel zu wählen;
4) Förderung der Ausarbeitung von einheitlichen, für alle verständlichen und gerechten globalen Regeln einer Natur- und Klimaschutz-Regelung unter Berücksichtigung des Übereinkommens von Paris vom 12. Dezember 2015, das auf Grundlage des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 9. Mai 1992 angenommen wurde;
5) Erhöhung der Effizienz der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Entwicklung und Implementierung der fortgeschrittenen Technologien, die die Aufrechterhaltung einer günstigen Umwelt und Verbesserung ihrer Qualität, Anpassung der Staaten an Klimawandel fördern;
6) Verhinderung eines grenzübergreifenden Schadens für die Umwelt der Russischen Föderation, vor allem die Übertragung von Schmutzstoffen (darunter radioaktiver), besonders gefährlicher Schädlinge für Pflanzen, Quarantänepflanzen, Erzeuger von Pflanzenkrankheiten, Unkraut und Mikroorganismen.
42. Zur Förderung des Gesundheitsschutzes und Gewährleistung des sozialen Wohlstandes der Völker Russlands und anderer Staaten beabsichtigt die Russische Föderation, folgenden Richtungen vorrangige Aufmerksamkeit zu widmen:
1) Erhöhung der Effizienz der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Gesundheitswesen und Bekämpfung ihrer Politisierung, darunter im Rahmen der internationalen Organisationen;
2) Bündelung internationaler Anstrengungen zur Vorbeugung der Verbreitung gefährlicher Infektionserkrankungen, modernes und effektives Reagieren auf sanitär-epidemiologische Notstandsituationen, Kampf gegen chronische Nichtinfektionserkrankungen, Überwindung der sozialwirtschaftlichen Folgen von Pandemien und Epidemien;
3) Erhöhung der Effizienz internationaler Wissenschaftsstudien im Gesundheitswesen, die vor allem auf die Entwicklung und Implementierung neuer Mittel zur Vorbeugung, Diagnostik und Behandlung der Erkrankungen gerichtet sind.
Internationale humanitäre Zusammenarbeit
43. Zur Festigung der Rolle Russlands im globalen humanitären Raum, Bildung seiner positiven Wahrnehmung im Ausland, Festigung der Positionen der russischen Sprache in der Welt, Bekämpfung der Russophobie-Kampagne durch unfreundliche ausländische Staaten und ihre Vereinigungen sowie Erhöhung des gegenseitigen Verständnisses und Festigung des Vertrauens zwischen Staaten beabsichtigt die Russische Föderation, folgenden Richtungen vorrangige Aufmerksamkeit zu widmen:
1) Popularisierung und Schutz vor Diskriminierung russischer Errungenschaften in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Bildung und Kunst sowie Festigung der Gestalt Russlands als Staates, der attraktiv für Leben, Arbeit, Studium und Tourismus ist;
2) Unterstützung der Verbreitung der russischen Sprache und Festigung ihrer Positionen als Sprache der internationalen Kommunikation, einer der offiziellen Sprachen der UNO und mehrerer anderer internationalen Organisationen, Förderung des Erlernens und Nutzung der russischen Sprache in ausländischen Staaten (vor allem in GUS-Mitgliedsstaaten), Aufrechterhaltung und Festigung der Rolle der russischen Sprache bei internationaler und zwischenstaatlicher Kommunikation, darunter auf Plattformen der internationalen Organisationen, Schutz der russischen Sprache vor der Diskriminierung im Ausland;
3) Entwicklung der Mechanismen der öffentlichen Diplomatie unter Teilnahme der konstruktiv gestimmten gegenüber Russlands Vertreter und Institute der Zivilgesellschaft sowie Politologen, Vertreter der Experten- und Wissenschaftsgemeinschaft, Jugend, Freiwilligen-, Such- und anderen Gesellschaftsbewegungen;
4) Förderung bei der Entwicklung der internationalen Verbindungen religiöser Organisationen, die zu traditionellen Konfessionen Russlands gehören, Schutz vor Diskriminierung der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland, darunter im Interesse der Gewährleistung der Einheit der Orthodoxie;
5) Förderung der Bildung eines einheitlichen humanitären Raums der Russischen Föderation und GUS-Staaten, Aufrechterhaltung der jahrhundertealten zivilisatorischen und geistigen Verbindungen der Völker Russlands mit den Völkern dieser Staaten;
6) Gewährleistung eines garantierten freien Zugangs russischer Sportler und Sportorganisationen zur internationalen Sporttätigkeit, Förderung ihrer Entpolitisierung, Vervollkommnung der Tätigkeit der internationalen Zwischenregierungs- und Gesellschaftsorganisationen im Sportbereich sowie Entwicklung neuer Formate der internationalen Sportkooperation mit Staaten, die eine konstruktive Politik gegenüber Russland ausüben.
44. Zur Bekämpfung der Manipulierung der Geschichte, Entfachung von Hass gegen Russland, der Verbreitung der Ideologie des Neonazismus, Rassen- und nationaler Ausschließlichkeit, aggressiven Nationalismus und Festigung der moralischen, rechtlichen und institutionellen Grundlagen der modernen internationalen Organisationen, die vor allem auf allgemein anerkannten Ergebnissen des Zweiten Weltkriegs beruht, beabsichtigt die Russische Föderation, folgenden Richtungen vorrangige Aufmerksamkeit zu widmen:
1) Verbreitung von wahrhaftigen Informationen im Ausland über die Rolle und den Platz Russlands in der Weltgeschichte und Bildung einer gerechten Weltordnung, darunter über den entscheidenden Beitrag der Sowjetunion zum Sieg gegen Nazi-Deutschland und Gründung der UNO, ihre großangelegte Förderung bei Entkolonisierung und Aufbau der Staatlichkeit der Völker Afrikas, Asiens und Lateinamerikas.
2) Ergreifen von notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Verzerrung der bedeutenden Ereignisse der Weltgeschichte, die die Interessen Russlands betreffen, darunter Verschweigen der Verbrechen, Rehabilitierung und Verherrlichung der deutschen Nazis, japanischen Militaristen und ihrer Helfershelfer, im Rahmen der profilierten internationalen Plattformen sowie auf der Ebene bilateraler Beziehungen mit ausländischen Partnern;
3) Ergreifen von Maßnahmen gegenüber ausländischen Staaten und ihren Vereinigungen, ausländischer Beamten, Organisationen und Staatsbürger, die an unfreundlichen Handlungen gegen russische Objekte, die von historischer Bedeutung sind und sich im Ausland befinden, beteiligt sind;
4) Förderung einer konstruktiven internationalen Zusammenarbeit zur Aufrechterhaltung des historischen und kulturellen Erbes.
Schutz russischer Staatsbürger und Organisationen vor ausländischen rechtswidrigen Übergriffen, Unterstützung der im Ausland wohnenden Landsleute, internationale Zusammenarbeit im Menschenrechtsbereich
45. Zum Schutz der Rechte, Freiheiten und legitimen Interessen russischer Staatsbürger (darunter Minderjährige), Schutz russischer Organisationen vor ausländischen rechtswidrigen Übergriffen, sowie Bekämpfung der Russophobie-Kampagne, die von unfreundlichen Staaten entfacht wurde, beabsichtigt die Russische Föderation, folgenden Richtungen vorrangige Aufmerksamkeit zu widmen:
1) Überwachung unfreundlicher Handlungen gegenüber russischen Staatsbürgern und Organisationen wie politische bzw. wirtschaftliche Beschränkungsmaßnahmen (Sanktionen), unbegründete rechtliche Verfolgung, Verbrechen, Diskriminierung, Entfachung von Hass;
2) Ergreifen von Einflussmaßnahmen und spezieller wirtschaftlicher Maßnahmen gegen ausländische Staaten und ihre Vereinigungen, ausländische Amtsträger, Organisationen und Staatsbürger, die an unfreundlichen Handlungen gegen russische Staatsbürger und Organisationen sowie Verletzung der Grundrechte und Freiheiten der im Ausland wohnenden Landsleute beteiligt sind;
3) Erhöhung der Effizienz der globalen, regionalen und bilateralen Mechanismen des internationalen Schutzes der Rechte, Freiheiten und legitimen Interessen der russischen Staatsbürger und Schutz russischer Organisationen sowie bei Bedarf Bildung neuer Mechanismen in diesem Bereich.
46. Zur Entwicklung der Verbindungen mit den im Ausland wohnenden Landsleuten und ihrer umfassenden Unterstützung (angesichts ihres bedeutenden Beitrags zur Aufrechterhaltung und Verbreitung der russischen Sprache und russischen Kultur) wegen ihrer systematischen Diskriminierung in mehreren Staaten beabsichtigt die Russische Föderation als Kern der zivilisatorischen Gemeinschaft der Russischen Welt, folgenden Richtungen vorrangige Aufmerksamkeit zu widmen:
1) Förderung der Vereinigung der gegenüber Russland konstruktiv gestimmten, im Ausland wohnenden Landsleuten, ihre Unterstützung beim Schutz ihrer Rechte und legitimen Interessen in den Ländern, wo sie wohnen, vor allem in unfreundlichen Staaten, Aufrechterhaltung ihrer gesamtrussischen Kultur-, Sprachidentität und russischer geistig-sittlicher Werte, Verbindungen mit der Heimat;
2) Förderung der freiwilligen Umsiedlung in die Russische Föderation von konstruktiv gegenüber Russland gestimmten Landsleuten, insbesondere jener, die in ihren Aufenthaltsländern diskriminiert werden.
47. Russland anerkennt und garantiert die Rechte und Freiheiten des Menschen und Staatsbürgers gemäß den allgemein anerkannten Prinzipien und Normen des Völkerrechts, betrachtet den Verzicht auf Heuchelei und gewissenhafte Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch Staaten in diesem Bereich als eine der Bedingungen für eine fortgeschrittene und harmonische Entwicklung der Menschheit. Zur Förderung des Respekts und Einhaltens der Rechte und Freiheiten des Menschen in der Welt beabsichtigt die Russische Föderation, folgenden Richtungen vorrangige Aufmerksamkeit zu widmen:
1) Gewährleistung der Berücksichtigung der Interessen Russlands, ihrer nationalen, soziokulturellen, geistig-sittlicher und historischen Besonderheiten bei der Vervollkommnung der völkerrechtlichen Regulierung und internationalen Mechanismen im Menschenrechtsbereich;
2) Überwachung und Heranziehung der Aufmerksamkeit zur realen Situation um das Einhalten der Rechte und Freiheiten des Menschen in der Welt, vor allem in Staaten, die ihre eigene Ausschließlichkeit bei Fragen des Einhaltens der Menschenrechte und Bestimmung internationaler Normen in diesem Bereich beanspruchen;
3) Beendigung der Politik der Doppelstandards bei der internationalen Zusammenarbeit im Menschenrechtsbereich, Verleihung eines nicht politisierten, gleichberechtigten und gegenseitig respektvollen Charakters;
4) Bekämpfung der Nutzung der Menschenrechtsthematik als Instrument äußeren Drucks, Einmischung in die inneren Angelegenheiten von Staaten und destruktiven Einflusses auf die Tätigkeit internationaler Organisationen;
5) Ergreifen von Einflussmaßnahmen gegen ausländische Staaten und ihre Vereinigungen, ausländische Amtsträger, Organisationen und Staatsbürger, die an der Verletzung der Grundrechte und -freiheiten des Menschen beteiligt sind.
Informationsbegleitung der außenpolitischen Tätigkeit der Russischen Föderation
48. Zur Bildung einer objektiven Wahrnehmung Russlands im Ausland, Festigung seiner Positionen im globalen Informationsraum, Bekämpfung der koordinierten antirussischen propagandistischen Kampagne, die auf systematischer Grundlage von unfreundlichen Staaten geführt wird und Desinformation, Anschwärzung und Entfachung von Hass umfasst, sowie zur Gewährleistung eines freien Zugangs der Bevölkerung ausländischer Staaten zu glaubwürdigen Informationen beabsichtigt die Russische Föderation, folgenden Richtungen vorrangige Aufmerksamkeit zu widmen:
1) Versorgung eines möglichst breiten ausländischen Publikums mit realen Informationen über die Außen- und Innenpolitik der Russischen Föderation, ihre Geschichte und Errungenschaften in verschiedenen Lebensbereichen, anderer glaubwürdigen Informationen über Russland;
2) Förderung der Verbreitung von Informationen im Ausland, die die Festigung des internationalen Friedens und gegenseitigen Verständnisses, Entwicklung und Aufnahme der freundlichen Beziehungen zwischen Staaten, Festigung der traditionellen geistig-sittlichen Werte als vereinigender Faktor für die ganze Menschheit sowie Erhöhung der Rolle Russlands im globalen humanitären Raum fördert;
3) Gewährleistung des Schutzes vor Diskriminierung im Ausland und Förderung bei der Festigung der Positionen im globalen Informationsraum der russischen Massenmedien und Massenkommunikationen, darunter russischer digitaler Informationsplattformen sowie konstruktiv gestimmter gegenüber Russland Massenmedien der im Ausland wohnenden Landsleute;
4) Vervollkommnung der Instrumente und Methoden der Informationsbegleitung der außenpolitischen Tätigkeit der Russischen Föderation, darunter zur Erhöhung der Effizienz der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien, darunter Soziale Netzwerke;
5) Vervollkommnung der internationalen Mechanismen und Normen zur Regelung und Schutz der Tätigkeit der Massenmedien und Massenkommunikationen, Gewährleistung eines freien Zugangs zu ihnen, Schaffung und Verbreitung von Informationen;
6) Schaffung der günstigen Bedingungen für die Tätigkeit der ausländischen Massenmedien in Russland auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit;
7) Weiterer Aufbau eines gemeinsamen Informationsraums der Russischen Föderation und GUS-Teilnehmerstaaten, Aufbau der Zusammenarbeit im Informationsbereich mit Staaten, die eine konstruktive Politik gegenüber Russland ausüben.
V. Regionale Richtungen der Außenpolitik der Russischen Föderation
Nahes Ausland
49. Die wichtigsten Richtungen für die Sicherheit, Stabilität, territoriale Integrität und sozialwirtschaftliche Entwicklung Russlands, Festigung seiner Positionen als eines der wichtigen souveränen Zentren der Weltentwicklung und Zivilisation sind die Gewährleistung der nachhaltigen langfristigen Nachbarschaftsbeziehungen und Zusammenschluss der Potentiale in verschiedenen Bereichen mit den GUS-Mitgliedsstaaten und anderen nahegelegenen Ländern, die mit Russland durch jahrhundertealte Traditionen gemeinsamer Staatlichkeit, tiefe gegenseitige Abhängigkeit in verschiedenen Bereichen, gemeinsame Sprache, verwandte Kulturen verbunden sind. Zur weiteren Verwandlung des nahen Auslands in eine Zone des Friedens, guter Nachbarschaftsbeziehungen, nachhaltiger Entwicklung und Prosperität wird die Russische Föderation folgenden Richtungen vorrangige Aufmerksamkeit widmen:
1) Verhinderung und Regelung der bewaffneten Konflikte, Verbesserung der zwischenstaatlichen Beziehungen und Gewährleistung der Stabilität im nahen Ausland, darunter Bekämpfung der Inspirierung der „bunten Revolutionen“ und anderer Versuche der Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Verbündeten und Partner Russlands.
2) Gewährleistung eines garantierten Schutzes Russlands, seiner Verbündeten und Partner bei jeder Entwicklung der militärpolitischen Lage in der Welt, Festigung des Systems der regionalen Sicherheit, die auf dem Prinzip der Unteilbarkeit der Sicherheit und Schlüsselrolle Russlands bei der Aufrechterhaltung und Festigung der regionalen Sicherheit, gegenseitiger Ergänzung des Unionsstaates, OVKS und anderer Formate des Zusammenwirkens zwischen Russland und seinen Verbündeten und Partnern im Bereich Verteidigung und Sicherheit beruht;
3) Bekämpfung der Stationierung bzw. Festigung der militärischen Infrastruktur der unfreundlichen Staaten und anderer Bedrohungen für die Sicherheit Russlands im nahen Ausland;
4) Vertiefung der Integrationsprozesse, die den Interessen Russlands entsprechen, strategischen Zusammenwirkens mit der Republik Belarus, Festigung des Systems der gegenseitig gewinnbringenden allumfassenden multilateralen Zusammenarbeit, die auf der Ankopplung der Potentiale der GUS und EAWU beruht, sowie Entwicklung der zusätzlichen multilateralen Formate, darunter Mechanismus des Zusammenwirkens zwischen Russland und den Staaten der Region Zentralasien;
5) Langfristige Bildung eines integrierten wirtschaftlichen und politischen Raums in Eurasien;
6) Verhinderung und Bekämpfung der unfreundlichen Handlungen der ausländischen Staaten und ihrer Vereinigungen, die Desintegrationsprozesse im nahen Ausland provozieren und Hindernisse für die Umsetzung des souveränen Rechts der Verbündeten und Partner Russlands auf die Vertiefung der allumfassenden Zusammenarbeit mit Russland schaffen;
7) Einsetzung des Wirtschaftspotentials der guten Nachbarschaft, vor allem mit EAWU-Staaten und Staaten, die an der Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zu Russland interessiert sind, zur Bildung der breiteren Integrationskonturen in Eurasien;
8) Allumfassende Unterstützung der Republik Abchasien, Republik Südossetien, Förderung der Umsetzung der auf dem Völkerrecht beruhenden Wahl der Völker dieser Staaten zugunsten einer Vertiefung der Integration mit Russland;
9) Festigung der Zusammenarbeit in der Zone des Kaspischen Meeres, ausgehend von der ausschließlichen Kompetenz der Kaspischen Anrainerstaaten bei der Lösung aller Fragen, die diese Region betreffen.
Arktis
50. Russland strebt nach der Aufrechterhaltung des Friedens und Stabilität, Erhöhung der ökologischen Nachhaltigkeit, Senkung des Niveaus der Bedrohungen für die nationale Sicherheit in der Arktis, Gewährleistung der günstigen internationalen Bedingungen für die sozialwirtschaftliche Entwicklung der Arktis-Zone der Russischen Föderation (darunter der Schutz des indigenen Milieus und traditionellen Lebensart der in dieser Zone lebenden indigenen Völker) sowie zur Entwicklung der Nordostpassage als konkurrenzfähige nationale Transportroute mit der Möglichkeit ihrer internationalen Nutzung für Beförderungen zwischen Europa und Asien. Für diese Ziele wird die Russische Föderation folgenden Richtungen vorrangige Aufmerksamkeit widmen:
1) Friedliche Lösung der internationalen Fragen, die die Arktis betreffen, ausgehend von besonderer Verantwortung der Arktis-Staaten für die nachhaltige Entwicklung der Region und Ausreichen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 zur Regelung der zwischenstaatlichen Beziehungen im Nordpolarmeer (darunter Schutz des Meeresraums und Trennung der Meeresräume);
2) Neutralisierung des Kurses unfreundlicher Staaten auf Militarisierung der Region und Beschränkung der Möglichkeiten Russlands zur Umsetzung seiner souveränen Rechte in der Arktis-Zone der Russischen Föderation;
3) Gewährleistung der Unveränderlichkeit der historisch gebildeten völkerrechtlichen Verfahrens der Binnenmeeresgewässer der Russischen Föderation;
4) Aufnahme der gegenseitig vorteilhaften Zusammenarbeit mit Nicht-Arktis-Staaten, die eine konstruktive Politik gegenüber Russland durchführen und an der Ausübung der internationalen Tätigkeit in der Arktis interessiert sind, darunter Infrastrukturentwicklung der Nordostpassage.
Eurasischer Kontinent.
Volksrepublik China, Republik Indien
51. Von besonderer Bedeutung für das Erreichen der strategischen Ziele und Erfüllung der Hauptaufgaben der Außenpolitik der Russischen Föderation ist die allumfassende Vertiefung der Verbindungen und Koordinierung mit freundlichen souveränen Macht- und Entwicklungszentren, die sich auf dem Eurasischen Kontinent befinden und Herangehen vertreten, die mit den russischen Herangehensweisen zur künftigen Weltordnung und Lösung der Hauptprobleme der Weltpolitik prinzipiell übereinstimmen.
52. Russland ist auf die weitere Festigung der Beziehungen der allumfassenden Partnerschaft und strategischen Zusammenwirkens mit der Volksrepublik China gerichtet und widmet vorrangige Aufmerksamkeit der Entwicklung der gegenseitig gewinnbringenden Zusammenarbeit in allen Bereichen, gegenseitiger Hilfe und Festigung der Koordinierung in der internationalen Arena zur Gewährleistung der Sicherheit, Stabilität, nachhaltigen Entwicklung auf dem globalen und regionalen Niveau sowohl in Eurasien als auch in anderen Teilen der Welt.
53. Russland wird weiterhin eine besonders privilegierte strategische Partnerschaft mit der Republik Indien zur Erhöhung und Erweiterung des Zusammenwirkens in allen Bereichen auf gegenseitig gewinnbringender Grundlage ausbauen und besondere Aufmerksamkeit dem Ausbau der bilateralen Handels-, Investitions- und technologischen Verbindungen, Gewährleistung ihrer Nachhaltigkeit gegen destruktive Handlungen unfreundlicher Staaten und ihrer Vereinigungen widmen.
54. Russland strebt die Umwandlung Eurasiens in einen einheitlichen gesamtkontinentalen Raum des Friedens, Stabilität, gegenseitigen Vertrauens, Entwicklung und Prosperität an. Das Erreichen dieses Ziels sieht Folgendes vor:
1) Allumfassende Festigung des Potentials und Rolle der SOZ bei der Gewährleistung der Sicherheit in Eurasien und Förderung ihrer nachhaltigen Entwicklung via Vervollkommnung der Tätigkeit der Organisation unter Berücksichtigung aktueller geopolitischer Realitäten;
2) Bildung breiter Integrationskonturen – der Großen Eurasischen Partnerschaft – durch das Zusammenführen der Potentiale aller Staaten, regionaler Organisationen und Vereinigungen Eurasiens mit Stützung auf EAWU, SOZ und ASEAN, Ankopplung der Pläne zur Entwicklung der EAWU und der chinesischen „Belt-and-Road“-Initiative mit Gewährleistung der Möglichkeit zur Teilnahme an dieser Partnerschaft aller interessierten Staaten und multilateralen Vereinigungen des Eurasischen Kontinents und darauf folgend der Aufbau eines Netzes von Partnerschaftsorganisationen in Eurasien;
3) Festigung des wirtschaftlichen und Verkehrsnetzes Eurasiens, darunter via Modernisierung und Erhöhung der Durchlasskapazität der Baikal-Amur- und Transsibirischen Eisenbahnen, schnellstmöglichen Start des internationalen Verkehrskorridors Nord-Süd, Vervollkommnung der Infrastruktur des internationalen Verkehrskorridors „Europa - Westchina“, Kaspischen und Schwarzmeer-Regionen, Nordostpassage, Schaffung von Entwicklungszonen und Wirtschaftskorridoren in Eurasien, darunter Wirtschaftskorridor „Russland – Mongolei - China“ sowie Ausbau der regionalen Zusammenarbeit im Bereich Digitale Entwicklung und Aufbau einer Energiepartnerschaft;
4) Regelung der Situation in Afghanistan, Förderung seines Aufbaus als souveränen, friedlichen, neutralen Staates mit einem nachhaltigen wirtschaftlichen und politischen System, das den Interessen aller ethnischen Gruppen entspricht, was die Aussichten der Integration Afghanistans in den eurasischen Kooperationsraum öffnen wird.
Asien-Pazifik-Region
55. Angesichts des dynamisch wachsenden vielfältigen Potentials der Asien-Pazifik-Region beabsichtigt die Russische Föderation, folgenden Richtungen vorrangige Aufmerksamkeit zu widmen:
1) Ausbau der Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Sicherheit, Humanitäres und andere Bereiche mit den Staaten der Region und ASEAN;
2) Förderung der Bildung einer umfassenden, offenen, unteilbaren, transparenten, multilateralen Architektur der Sicherheit und gegenseitig gewinnbringenden Zusammenarbeit auf kollektiver blockfreier Grundlage sowie Einsatz des Potentials der Region zur Bildung der Großen Eurasischen Partnerschaft;
3) Förderung eines konstruktiven nichtpolitisierten Dialogs und zwischenstaatlichen Zusammenwirkens in verschiedenen Bereichen, darunter mit der Nutzung der Möglichkeiten des Forums „Asien-Pazifik-Wirtschaftskooperation“;
4) Bekämpfung der Versuche, das um ASEAN gebildete regionale System der multilateralen Vereinigungen im Bereich Gewährleistung der Sicherheit und Entwicklung, das auf den Prinzipien des Konsens und Gleichberechtigung seiner Teilnehmer beruht, ins Wanken zu bringen;
5) Entwicklung einer umfassenden internationalen Zusammenarbeit im Interesse der Bekämpfung der Politik, die auf die Ziehung von Trennlinien in der Region gerichtet ist.
Islamische Welt
56. Zunehmend gefragte und zuverlässige Partner Russlands bei der Gewährleistung der Sicherheit, Stabilität, Lösung der Wirtschaftsprobleme auf dem globalen und regionalen Niveau werden Staaten der freundlichen islamischen Zivilisation, vor der sich in den Realitäten einer multipolaren Welt weitreichende Aussichten als selbstständiges Zentrum der globalen Entwicklung bilden. Russland strebt die Festigung der allumfassenden gegenseitig gewinnbringenden Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten der Organisation für islamische Zusammenarbeit an, respektiert ihre gesellschaftspolitischen Traditionen und traditionelle geistig-sittliche Werte. Für diese Ziele beabsichtigt die Russische Föderation, folgenden Richtungen vorrangige Aufmerksamkeit zu widmen:
1) Entwicklung eines allumfassenden und vertrauensvollen Zusammenwirkens mit der Islamischen Republik Iran, allumfassende Unterstützung der Arabischen Republik Syrien sowie Vertiefung der multilateralen gegenseitig gewinnbringenden Partnerschaft mit der Republik Türkei, Königreich Saudi-Arabien, der Arabischen Republik Ägypten und anderen Staaten – Mitgliedern der Organisation für islamische Zusammenarbeit unter Berücksichtigung des Niveaus ihrer Souveränität und konstruktiven Niveaus ihrer Politik gegenüber der Russischen Föderation;
2) Bildung einer nachhaltigen allumfassenden Architektur der regionalen Sicherheit und Zusammenarbeit im Nahen Osten und Nordafrika auf Grundlage der Vereinigung der Potentiale aller Staaten und zwischenstaatlichen Vereinigungen der Regionen, darunter Arabische Liga und Golf-Kooperationsrat. Russland hat vor, mit allen interessierten Staaten und zwischenstaatlichen Vereinigungen zur Umsetzung des russischen Konzeptes der Gewährleistung der kollektiven Sicherheit im Persischen Golf zu kooperieren, wobei die Umsetzung dieser Initiative als wichtiger Schritt auf dem Wege zu einer nachhaltigen und allumfassenden Normalisierung der Situation in der Nahostregion betrachtet wird;
3) Förderung eines zwischenreligiösen, interkulturellen Dialogs und gegenseitigen Verständnisses, Ankopplung der Anstrengungen zum Schutz der traditionellen geistig-sittlichen Werte, Kampf gegen Islamophobie, darunter via Organisation für islamische Zusammenarbeit;
4) Aufhebung der Widersprüche und Normalisierung der Beziehungen zwischen Staaten – Mitgliedern der Organisation für islamische Zusammenarbeit sowie zwischen diesen Staaten und ihren Nachbarn (vor allem Islamische Republik Iran und arabische Länder, Arabischen Republik Syrien und ihren Nachbarn, arabischen Ländern und dem Staat Israel), darunter im Rahmen der Anstrengungen, die auf eine allumfassende und langfristige Lösung der palästinensischen Frage gerichtet sind;
5) Förderung der Regelung und Überwindung der Folgen bewaffneter Konflikte im Nahen Osten, in Nordafrika, Süd-, Südostasien und anderen Regionen, wo die Mitgliedsstaaten der Organisation für islamische Zusammenarbeit liegen;
6) Einsetzung des Wirtschaftspotentials der Mitgliedsstaaten der Organisation für islamische Zusammenarbeit zur Bildung der Großen Eurasischen Partnerschaft.
Afrika
57. Russland ist solidarisch mit afrikanischen Staaten bei ihrem Streben nach der Aufstellung einer gerechteren multipolaren Welt und Beseitigung der sozial-wirtschaftlichen Ungleichheit, die wegen einer ausgeklügelten neokolonialen Politik mehrerer Industrieländer gegenüber Afrika zunimmt. Die Russische Föderation will die weitere Aufstellung Afrikas als selbstständiges und einflussreiches Zentrum der Weltentwicklung fördern, wobei folgenden Richtungen vorrangige Aufmerksamkeit gewidmet wird:
1) Unterstützung bei der Gewährleistung der Souveränität und Unabhängigkeit der interessierten Staaten Afrikas, darunter via Förderung in Sicherheitsbereichen, einschließlich der Lebensmittel- und Energiesicherheit, militärische und militärtechnische Zusammenarbeit;
2) Förderung der Regelung und Überwindung der Folgen der bewaffneten Konflikte in Afrika, insbesondere zwischennationalen und ethnischen, wobei man für die führende Rolle der afrikanischen Staaten bei diesen Anstrengungen ausgehend von dem von ihnen formulierten Prinzip „Für afrikanische Probleme – eine afrikanische Lösung“ eintritt;
3) Festigung und Vertiefung des russisch-afrikanischen Zusammenwirkens in verschiedenen Bereichen auf bilateraler und multilateraler Grundlage, vor allem in der Afrikanischen Union, Formel der Partnerschaft Russland – Afrika;
4) Erhöhung des Umfangs des Handels und Investitionen mit afrikanischen Staaten und Integrationsstrukturen Afrikas (vor allem mit der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone, African Export-Import-Bank und anderen führenden subregionalen Organisationen), darunter in EAWU;
5) Förderung und Entwicklung der Verbindungen im humanitären Bereich, darunter wissenschaftliche Zusammenarbeit, Ausbildung der nationalen Fachkräfte, Festigung der Gesundheitssysteme, Erweisung anderer Hilfen, Förderung des interkulturellen Dialogs, Schutz.
Lateinamerika und Karibik
58. Angesichts einer nachhaltigen Festigung der Souveränität und vielfältigen Potentials der Staaten Lateinamerikas und Karibik beabsichtigt die Russische Föderation, die Beziehungen zu ihnen auf einer pragmatischen, entideologisierten und gegenseitig vorteilhaften Grundlage zu entwickeln, wobei folgenden Richtungen vorrangige Aufmerksamkeit gewidmet wird:
1) Unterstützung der interessierten lateinamerikanischen Staaten, die von den USA und ihren Verbündeten unter Druck gesetzt wurden, bei der Gewährleistung der Souveränität und Unabhängigkeit, darunter via Aufnahme und Erweiterung des Zusammenwirkens im Bereich Sicherheit, militärische und militärtechnische Zusammenarbeit;
2) Festigung der Freundschaft, gegenseitigen Verständnisses und Vertiefung der vielfältigen gegenseitig gewinnbringender Partnerschaft mit der Föderativen Rrepublik Brasilien, Republik Kuba, Republik Nicaragua, Bolivarischen Republik Venezuela, Entwicklung der Beziehungen zu anderen lateinamerikanischen Staaten unter Berücksichtigung des Niveaus ihrer Selbstständigkeit und konstruktiven Kurses ihrer Politik gegenüber der Russischen Föderation;
3) Erhöhung des Umfangs des gegenseitigen Handels und Investitionen mit den Staaten Lateinamerikas und Karibik, darunter im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten, dem Gemeinsamen Südamerikanischen Markt, Zentralamerikanischen Integrationssystem, Bolivarischer Allianz für Amerika, Pazifik-Allianz, Karibischer Gemeinschaft;
4) Erweiterung der kulturellen, wissenschaftlichen, Bildungs-, Sport-, Tourismus- und anderen humanitären Verbindungen mit den Staaten der Region.
Europäische Region
59. Die Mehrheit der Staaten Europas führen eine aggressive Politik gegenüber Russland durch, die auf die Schaffung der Bedrohungen für die Sicherheit und Souveränität der Russischen Föderation, Erhalt einseitiger wirtschaftlicher Vorteile, Untergrabung der innenpolitischen Stabilität und Verschwemmung der traditionellen russischen geistig-sittlichen Werte, Schaffung der Hindernisse für die Zusammenarbeit Russlands mit Verbündeten und Partnern gerichtet ist. In diesem Zusammenhang hat die Russische Föderation vor, ihre nationalen Interessen kontinuierlich zu verteidigen, wobei folgenden Richtungen vorrangige Aufmerksamkeit gewidmet wird:
1) Senkung des Niveaus und Neutralisierung der Bedrohungen für Sicherheit, territoriale Integrität, Souveränität, traditionelle geistig-sittliche Werte und sozialwirtschaftliche Entwicklung Russlands, seiner Verbündeten und Partner seitens unfreundlicher europäischer Staaten, Nato, EU und Europarats;
2) Schaffung von Bedingungen für die Beendigung unfreundlicher Handlungen europäischer Staaten und ihrer Vereinigungen, vollständigen Verzicht dieser Staaten und ihrer Vereinigungen auf einen antirussischen Kurs (darunter Einmischung in die inneren Angelegenheiten Russlands), sowie für ihren Übergang zu einer langfristigen Politik der guten Nachbarschaftsbeziehungen und Zusammenarbeit mit Russland;
3) Bildung eines neuen Modells der Existenz mit europäischen Staaten, die es ermöglichen, eine sichere, souveräne und kontinuierliche Entwicklung Russlands, seiner Verbündeten und Partner, einen festen Frieden im europäischen Teil Eurasiens, darunter unter Berücksichtigung des Potentials der multilateralen Formate, darunter Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, zu gewährleisten.
60. Als objektive Voraussetzungen für die Bildung eines neuen Modells der Koexistenz mit europäischen Staaten sind geografische Nähe, historisch gebildete tiefe kulturell-humanitäre und wirtschaftliche Verbindungen der Völker und Staaten des europäischen Teils Eurasiens. Der Hauptfaktor, der die Normalisierung der Beziehungen Russlands und der Staaten Europas erschwert, ist der strategische Kurs der USA und einzelner ihrer Verbündeten auf die Ziehung und Vertiefung der Trennlinien in der europäischen Region zur Schwächung und Untergrabung der konkurrenzfähigen Wirtschaften Russlands und Staaten Europas, Beschränkung der Souveränität europäischer Staaten, Gewährleistung eines globalen Dominierens der USA.
61. Das Begreifen durch die Staaten Europas der Alternativlosigkeit einer friedlichen Koexistenz und gegenseitig gleichberechtigten Zusammenarbeit mit Russland, Erhöhung des Niveaus ihrer außenpolitischen Selbstständigkeit und Übergang zur Politik der guten Nachbarschaftsbeziehungen zur Russischen Föderation wird sich auf die Sicherheit und den Wohlstand der Europäischen Region positiv auswirken, den europäischen Staaten helfen, einen würdigen Platz in der Großen Eurasischen Partnerschaft und multipolaren Welt einzunehmen.
USA und andere angelsächsische Staaten
62. Der Kurs Russlands gegenüber den USA hat einen kombinierten Charakter angesichts der Rolle dieses Staates als eines der einflussreichen souveränen Zentren der Weltentwicklung und zugleich größten Inspirator, Organisator und Vollzieher einer aggressiven antirussischen Politik des kollektiven Westens, Quelle der Hauptrisiken für die Sicherheit der Russischen Föderation, den internationalen Frieden, ausgewogenen, gerechten und nachhaltigen Entwicklung der Menschheit.
63. Die russische Föderation ist an der Aufrechterhaltung einer strategischen Parität, friedlichen Koexistenz mit den USA und Aufstellung eines Gleichgewichts der Interessen zwischen Russland und den USA unter Berücksichtigung ihres Status der größten Atommächte, besonderer Verantwortung für strategische Stabilität und Zustand der internationalen Sicherheit im Ganzen interessiert. Die Aussichten der Bildung solchen Modells der russisch-amerikanischen Beziehungen hängen vom Niveau der Bereitschaft der USA auf den Verzicht auf eine Politik des gewaltsamen Dominierens und Revision des antirussischen Kurses zugunsten des Zusammenwirkens mit Russland auf Grundlage der Prinzipien der souveränen Gleichheit, gegenseitigen Vorteils und Respektes der jeweiligen Interessen voneinander ab.
64. Die Beziehungen zu anderen angelsächsischen Staaten wird die Russische Föderation je nach Niveau ihrer Bereitschaft, auf den unfreundlichen Kurs gegenüber Russland zu verzichten und seine legitimen Interessen zu respektieren, aufbauen.
Antarktis
65. Russland ist an der Aufrechterhaltung der Antarktis als entmilitarisierten Raums des Friedens, Stabilität und gleichberechtigten Zusammenarbeit, Aufrechterhaltung der ökologischen Nachhaltigkeit und Erweiterung seiner Präsenz in der Region interessiert. Für diese Ziele beabsichtigt die Russische Föderation, der Aufrechterhaltung, effektiven Erfüllung und fortgeschrittenen Entwicklung des Systems des Antarktis-Vertrags vom 1. Dezember 1959 vorrangige Aufmerksamkeit zu widmen.
VI. Bildung und Umsetzung der Außenpolitik der Russischen Föderation
66. Der Präsident der Russischen Föderation bestimmt gemäß der Verfassung der Russischen Föderation und föderalen Gesetzen die wichtigsten Richtungen der Außenpolitik des Staates, leitet seine Führung und vertritt als Staatsoberhaupt die Russische Föderation in internationalen Beziehungen.
67. Der Föderationsrat der Föderalversammlung der Russischen Föderation und die Staatsduma der Föderalversammlung der Russischen Föderation führen im Rahmen ihrer Vollmachten Arbeit zur gesetzgebenden Gewährleistung der Umsetzung des außenpolitischen Kurses der Russischen Föderation und Erfüllung ihrer internationalen Verpflichtungen und fördern die Erfüllung der Aufgaben der parlamentarischen Diplomatie.
68. Die Regierung der Russischen Föderation ergreift Maßnahmen zur Umsetzung der Außenpolitik der Russischen Föderation und Durchführung der internationalen Zusammenarbeit.
69. Der Staatsrat der Russischen Föderation nimmt im Rahmen seiner Kompetenzen an der Entwicklung der strategischen Aufgaben und Ziele der Außenpolitik der Russischen Föderation teil, leistet Unterstützung für Präsident der Russischen Föderation bei den Fragen der Festlegung der Hauptrichtungen der Außenpolitik der Russischen Föderation.
70. Der Sicherheitsrat der Russischen Föderation führt die Bildung der Hauptrichtungen der staatlichen Außenpolitik, Prognostizieren, Feststellung, Analyse der nationalen Sicherheitsbedrohungen und Ausarbeitung der Maßnahmen zu ihrer Neutralisierung, Vorbereitung der Vorschläge an Präsident der Russischen Föderation zum Ergreifen wirtschaftlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit, Erörterung der Fragen der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Gewährleistung der Sicherheit, Koordinierung der Tätigkeit der föderalen Exekutivorgane und Exekutivorgane der Subjekte der Russischen Föderation zur Umsetzung der von Präsident der Russischen Föderation getroffenen Beschlüsse im Bereich Gewährleistung der nationalen Interessen und nationalen Sicherheit, Schutz der Souveränität der Russischen Föderation, ihrer Unabhängigkeit und territorialen Integrität, Verhinderung äußerer Bedrohungen durch.
71. Das Außenministerium der Russischen Föderation entwickelt eine gemeinsame Strategie der Außenpolitik der Russischen Föderation und legt entsprechende Vorschläge dem Präsidenten der Russischen Föderation vor, führt die Umsetzung des außenpolitischen Kurses, Koordinierung der Tätigkeit der föderalen Exekutivorgane im Bereich internationale Beziehungen und internationaler Zusammenarbeit und Koordinierung internationaler Verbindungen der Subjekte der Russischen Föderation durch.
72. Die Föderale Agentur für Angelegenheiten der Gemeinschaft der Unabhängigen Staaten, der im Ausland wohnenden Landsleute und für internationale humanitäre Zusammenarbeit leistet dem Außenministerium der Russischen Föderation Unterstützung bei der Durchführung eines einheitlichen außenpolitischen Kurses im Sinne der Koordinierung der Programme der internationalen humanitären Zusammenarbeit sowie Umsetzung der Staatspolitik, die auf die Förderung der internationalen Entwicklung auf bilateraler Ebene gerichtet ist.
73. Andere föderale Exekutivorgane führen internationale Tätigkeit im Rahmen ihrer Vollmachten gemäß dem Prinzip der Einheit der Außenpolitik der Russischen Föderation unter der koordinierenden Rolle des Außenministeriums der Russischen Föderation durch.
74. Subjekte der Russischen Föderation schaffen im Rahmen ihrer Vollmachten internationale und außenwirtschaftliche Verbindungen unter Berücksichtigung der immensen Bedeutung der zwischenregionalen und Grenzkooperation zur Entwicklung der Beziehungen der Russischen Föderation zu ausländischen Staaten.
75. Bei Vorbereitung und Umsetzung der außenpolitischen Beschlüsse wirken die föderalen Exekutivorgane mit den Kammern der Föderalversammlung der Russischen Föderation, russischen politischen Parteien, Gesellschaftskammer der Russischen Föderation, gemeinnützigen Organisationen, kulturell-humanitären Vereinigungen, Russisch-Orthodoxer Kirche und anderen religiösen Organisationen traditioneller Konfessionen, Vertretern der Experten- und Wissenschaftsgemeinschaft, Geschäftskreise und Massenmedien zusammen, wobei ihre Teilnahme an internationaler Zusammenarbeit gefördert wird. Eine breite Einbeziehung der konstruktiv gestimmten gesellschaftlichen Kräfte in den außenpolitischen Prozess fördert die Bildung der gesamtnationalen Zustimmung in Bezug auf die Außenpolitik der Russischen Föderation, ihre Umsetzung, ist von großer Bedeutung für eine effektivere Lösung verschiedener internationaler Fragen.
76. Zur Finanzierung der außenpolitischen Veranstaltungen können auf freiwilliger Grundlage außerbudgetäre Mittel im Rahmen der staatlich-privaten Partnerschaft herangezogen werden.