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Gemeinsame Erklärung über Maßnahmen zur Gegenwirkung dem chemischen Terrorismus, Den Haag, 29. November 2019

2565-09-12-2019

Diese gemeinsame Erklärung erscheint im Namen von Aserbaidschan, Angola, Armenien, Weißrussland, Venezuela, Burkina Faso, Vietnam, Palästina, Sambia, Simbabwe, Iran, Kasachstan, Kambodscha, China, Kuba, Nicaragua, Pakistan, Russland, Serbien, Syrien, Tadschikistan und Usbekistan.

Wir, die Teilnehmerstaaten des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (weiter Konvention), äußern als Mitglieder der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) unsere große Besorgnis über die Gefahren des chemischen Terrorismus in der Welt, die in der Nahost-Region besonders deutlich zu sehen sind.

Wir betonen, dass die Entwicklung, Herstellung, Lagerung und der Einsatz von Chemiewaffen durch terroristische Organisationen das Objekt einer besonderen Aufmerksamkeit der OPCW sein sollten, weil das hochriskant für den Gegenstand und das Ziel der Konvention und die Schaffung der Welt wäre, die völlig frei von Chemiewaffen wäre.

Wir bemerken, dass nach der endgültigen Entsorgung der Chemiewaffen durch die Staaten, die über solche verfügen, die Lösung der globalen Aufgabe zur Verhinderung ihrer Wiederherstellung und Weiterverbreitung in den Vordergrund treten wird. In diesem Kontext bekommen die vollständige und effiziente Erfüllung der Bestimmungen der Konvention durch jeden Teilnehmerstaat, wie das im Artikel VII vorgesehen ist, und die Förderung der Universalität der Konvention eine äußerst wichtige Bedeutung.

Wir müssen mit Besorgnis feststellen, dass terroristische Organisationen, die im Nahen Osten handeln, nicht nur toxische Chemikalien einsetzen, sondern auch ihre eigene technologische und Produktionsbasis zur Synthese von Kampfgiftstoffen haben. Wir bemerken auch, dass die immer intensiveren Handlungen des internationalen Terrorismus dem Problem Zugang und Verwendung von Giftstoffen durch terroristische Gruppierungen eine neue Dimension verleihen. Der chemische Terrorismus wird Realität, die von uns allen entschlossene, konsequente und unverzügliche Handlungen verlangen.

Wir bestätigen, dass es notwendig ist, dass in allen Teilnehmerstaaten im Sinne ihrer nationalen Gesetze verhindert werden muss, dass natürliche und juristische Personen jegliche Aktivitäten betreiben, die im Sinne der Konvention verboten sind, unter anderem durch Verabschiedung von entsprechenden Strafgesetzen sowie durch Schaffung eines effizienten Exportkontrollsystems.

Wir heben die Wichtigkeit der Aktivitäten der offenen OPCW-Arbeitsgruppe für Terrorismus und ihrer Untergruppe für nichtstaatliche Subjekte besonders hervor. Wir begrüßen auch die im Oktober 2017 konsensweise getroffene Entscheidung des Exekutivrats hinsichtlich der Anwendungsgefahr von Chemiewaffen durch nichtstaatliche Subjekte und betrachten diese Entscheidung als unsere gemeinsame Errungenschaft und einen Schritt in die richtige Richtung.

Wir bitten den Generaldirektor, uns regelmäßig Informationen mitzuteilen, die das Technische Sekretariat von den Teilnehmerstaaten und von anderen zuverlässigen Quellen erhält, die die Aktivitäten terroristischer Gruppierungen betreffen, die mit dem Erwerb, der Produktion, Beförderung und Vorbereitung der Anwendung von Chemiewaffen verbunden sind, sowie uns über seine Handlungen in diesem Zusammenhang zu informieren. Sehr gefragt sind auch Informationen über die Maßnahmen des Technischen Sekretariats zur Förderung des Dialogs mit anderen internationalen Organisationen zwecks Einrichtung eines Netzwerkes zur Frühwarnung über die Risiken auf diesem Gebiet sowie zum Austausch mit besten entsprechenden Erfahrungen.

Als prinzipielle und konsequente Anhänger von effizienten kollektiven Maßnahmen zwecks intensiver Vorbeugung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, ihren Komponenten und Beförderungsmitteln begrüßen wir die russisch-chinesische Initiative zur Entwicklung auf Basis der Abrüstungskonferenz in Genf einer Konvention über den Kampf gegen Aktionen des chemischen und biologischen Terrorismus, die ein wichtiges zusätzliches Instrument zur Errichtung einer zuverlässigen Hürde für terroristische Gefahren werden soll.

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