Suisse (la Confédération suisse)
Hinsichtlich Entscheidung Bundesamts fuer Justiz der Schweiz ueber Auslieferung des russischen Ex-Atomenergieministers Jewgenij Adamov an USA
ERKLAERUNG AUSSENMINISTERIUMS RUSSLANDS
Hinsichtlich Entscheidung Bundesamts fuer Justiz der Schweiz ueber Auslieferung des russischen Ex-Atomenergieministers
Jewgenij Adamov an USA
Heute wurde bekannt gegeben, dass das schweizerische Bundesamt fuer Justiz entschieden hat, Jewgenij Adamov an die USA auszuliefern.
Diese Entscheidung tritt in Kraft, falls J.Adamov innerhalb von 30 Tagen nicht Widerspruch beim Obersten Gericht der Schweiz einlegt. Schweizerische Behoerden behaupten, nur dadurch koenne die strafrechtliche Verfolgung Adamovs in Russland und in den USA gesichert werden. Nur in diesem Fall koennten Vereinigte Staaten die strafrechtliche Verfolgung Adamovs ausfuehren und ihn dann an Russland ausliefern. Wenn jedoch die Schweiz Adamov an Russland ausliefern wuerde, koenne Russland ihn nicht an die USA ausliefern, da er ein russischer Buerger sei.
Diese Entscheidung ist befremdend.
Dabei gehen wir vor allem davon aus, dass wenn es konkurrierende begruendete Auslieferungsersuche gibt, der Staat Vorrecht hat, dessen Staatsangehoeriger der Auszuliefernde ist.
Fuer die Auslieferung Adamovs an Russland sprechen auch andere Tatsachen, die der schweizerischen Seite gut bekannt waren. Wir haben sie unter anderem darauf aufmerksam gemacht, dass der fruehere Regierungsmitglied Adamov vor der strafrechtlichen Verfolgung anderer Staaten fuer die Handlungen Immunitaet geniesst, die er in seiner Amtstaetigkeit ausgefuehrt hat. Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat dem Bundesamt fuer Justiz alle angeforderten Informationen zur Verfuegung gestellt, u.a. ueber die Zusammenarbeit der Generalstaatsanwaltscheft mit dem US-Justizministerium in dieser Frage. Die Schweiz wurde darueber informiert, dass in dieser Woche Beratungen im Fall Adamov zwischen der russischen Generalstaatsanwaltschaft und dem US-Justizministerium stattfinden sollen.
Das russische Aussenministerium hat neulich die Hoffnung ausgedrueckt, dass die Entscheidung ueber Adamovs Auslieferung nicht politisch, sondern juristisch werde. Leider war es nicht der Fall. Moskau drueckt Besorgnis aus, da die Entscheidung des Bundesamts fuer Justiz rechtlichen und objektiven Gegebenheiten widerspricht.
3.Oktober 2005