Kroatien (die Republik Kroatien)
Zum Inkrafttreten eines Regierungsabkommens zwischen Russland und Kroatien über Novellierung des Regierungsabkommens über gegenseitige Reisen der Bürger beider Länder
PRESSEMITTEILUNG
Am 14. Dezember tritt das Regierungsabkommen zwischen Russland und Kroatien über gegenseitige Reisen der Bürger beider Länder (weiter: Abkommen) in Kraft.
Das Abkommen ermöglicht es, die bisherige gegenseitige Visapraxis, die sich von der Praxis in den meisten EU-Ländern wesentlich unterscheidet, aufrechtzuerhalten. Die vereinbarten Novellen erlauben das Recht auf visafreie Einreise, auf den Transit und Aufenthalt im Laufe von 90 Tagen binnen etwaiger 180-tägiger Frist für Besatzungsmitglieder von zivilen Flugzeugen und Seeschiffen, für Mitglieder von Rettungsbrigaden im Falle von Ausnahmesituationen und Naturkatastrophen, für Besitzer von Dienstpässen, die sich auf kurzfristigen Dienstreisen befinden. Das Recht auf visafreie Einreise und den Aufenthalt auf dem Territorium des jeweiligen Gastgeberlandes wird Personen überlassen, die eine kurz- bzw. langfristige Aufenthaltsgenehmigung haben, sowie Mitarbeitern (sowohl mit diplomatischen als auch mit Dienstpässen), die auf Dienstreisen gehen, um in diplomatischen Vertretungen zu arbeiten – für die ganze Akkreditierungsfrist.
Gleichzeitig werden die Bestimmungen als ungültig erklärt, die in den bilateralen Beziehungen seit dem Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union und seit ihrem Beitritt am 1. Juli 2013 zum Russland-EU-Abkommen über Erleichterung der Visapflicht von 2006 nicht mehr angewandt wurden.
Die Umsetzung dieses Abkommens soll zur Festigung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen Russland und Kroatien und zur Entwicklung der beiderseitig nützlichen Kontakte auf diversen bilateralen Kooperationsgebieten beitragen.