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Kommentar der Presseabteilung Aussenministeriums Russlands in Bezug auf den Abschuss eines georgischen Aufklaerungsflugzeugs in der georgisch-abchasischen Konfliktzone

586-29-04-2008

In Bezug auf den Abschuss des georgischen unbemannten Aufklaerungsflugzeugs in Abchasien ist folgendes zu beruecksichtigen:

Fluege von Aufklaerungskoerpern sind in jedem Fall ein instabilisierender Faktor. Erstens geht es hier um die Durchfuehrung einer kriegerischen Aufklaerung, zweitens koennen solche Flugkoerper zur Angriffsplanung benutzt werden. Dementsprechend erlauben die Vereinbarungen zur Konfliktregelung keinerlei ungenehmigte Aufklaerungsfluege in der Zone der Konfliktseiten.

Im Besonderen ist sowohl in der Moskauer Vereinbarung ueber die Waffenruhe vom 14. Mai 1994 festgelegt, dass sich in der Sicherheitszone keinerlei Militaerkraefte befinden duerfen, wie auch in der Resolution 1808 des UN-Sicherheitsrats vom 15. April 2008 zu lesen ist, dass die Seiten dafuer zu sorgen haetten, dass in der Sicherheitszone und in der Zone der beschraenkten Militaerpraesenz keinerlei unsanktionierte militaerische Taetigkeiten durchgefuehrt wuerden. Diese Tatsache wurde im Zusammenhang mit dem letzten Vorkommnis besonders von der UN-Mission fuer Georgien betont (Pressebericht vom 21. April 2008).

Es ist bemerkenswert, dass die georgische Seite im Nachhinein versuchte, den Flug seines Aufklaerungskoerpers zu legimitieren. Trotzdem ging die Erklaerung des georgischen Aussenministeriums ueber den Flug des unbemannten Aufklaerungsflugzeugs erst am Abend des 20. Aprils gegen 19 Uhr bei der UN-Mission fuer Georgien ein, das heisst, ca. zehn Stunden nach der Vernichtung des Flugzeugs.

Damit ist dieser Flug eindeutig als nicht sanktionierte militaerische Taetigkeit anzusehen.

Man sollte sich auch daran erinnern, dass die georgischen offiziellen Personen "sich in ihren Aussagen verwickelten", angefangen mit einer allgemeinen kategorischen Verneinung der Zugehoerigkeit des abgeschossenen Aufklaerungsobjekts zu Georgien.

Nach Informationen der Regierung in Suchumi wurde das Flugzeug durch die abchasische Raketenabwehr abgeschossen, mit Munition, die sich in den Raketen der Flugzeuge vom Typ L-39 befinden. Wie schon das Verteidigungsministerium Russlands gemeldet hat, haben unsere Flugzeuge an diesem Tag keinerlei Fluege in diese Richtung unternommen. Die Behauptungen der georgischen Seite von einer russischen MiG-29 sind Hirngespinste.

Was die verbreiteten "Videobeweise" betrifft, so staerken diese nicht das Vertrauen und rufen eine Menge Fragen hervor. Die Experten stellen besonders ein seltsames Verhalten des Piloten des Kampfflugzeuges fest, welcher wie vorsaetzlich sein Flugzeug zeigte, als er zum Angriff unter das Aufklaerungsobjekt tauchte (fuer die am Rumpf der „Drohne" befestigte Apparatur ist die Flaeche ueber der Apparatur ein toter Winkel).

Die Experten machen auch darauf aufmerksam, dass, den Videoaufzeichnungen nach zu urteilen, die Rakete vom Pfeiler an der Ecke des Fluegels abging, waehrend die MiG-29 Flugzeuge der russischen Luftwaffe keinerlei Pfeiler an den Fluegelenden besitzen.

Die deutliche weisse Inversionsspur erscheint beim Abschuss einer Boden-Luft-Rakete. Beim Start der „Luft-Luft- Raketen" entsteht er nicht.

Damit ist die Liste der Unklarheiten bezueglich der eindeutig montierten Videoaufzeichnung noch lange nicht abgeschlossen. Vor allem ist es ueberhaupt nicht ersichtlich, wo und wann die Aufzeichnung gemacht wurde. Auf dem Video sind bei genauer Betrachtung zwei parallel zum Meer laufende Strassen auszumachen. Obwohl es in dem genannten Bezirk an der Meereskueste Abchasiens keine solchen Wege gibt.

Dafuer fehlen auf den Aufnahmen die beruehmten abchasischen Sandstraende mit einer Breite von 100m, welche sogar auf Satellitenaufnahmen zu sehen sind.

Es ist anzunehmen, das die georgischen Vertreter nicht zufaellig beschlossen haben, diese fuer Experten leicht anfechtbare Videoaufzeichnung auf der auf ihre Initiative einberufene Versammlung des UNO-Sicherheitsrates am 23. April 2008 nicht offiziell vorzulegen.

29. April 2008

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