Stellungnahme der Presse- und Informationsstelle des Außenministeriums Russlands zum Beschluss zur Antisanktionsklage des Generaldirektors der Internationalen Nachrichtenagentur Rossiya Segodnya, Dmitri Kisseljow, an den EU-Rat
Wir machten uns mit dem Beschluss des EU-Rats vom 15. Juni zur Klage des Generaldirektors der Internationalen Nachrichtenagentur Rossiya Segodnya, Dmitri Kisseljow, an den EU-Rat vertraut.
Es ist erstaunlich, welche Erfindungsgabe das EU-Gericht zeigen musste, um illegitime Einschränkungsmaßnahmen zu rechtfertigen, die eine Bestrafung für die Äußerungen des Journalisten seiner politischen Ansichten sind. Es ist merkwürdig, dass die Europäische Union, die sich als Verfechter der Meinungsfreiheit und Selbstausdrucks in der ganzen Welt zeigt, solche Zensur in ihrem Raum zulässt und billigt.
Zum Erreichen ihrer zweifelhaften Ziele bringt man in der EU nicht nur die Punkte der grundlegenden Verträge der EU an die augenblicklichen politischen Aufgaben, sondern auch verletzen die Grundrechte, darunter das Recht auf den Schutz der von Sanktionen betroffenen natürlichen und juridischen Personen. Bekannt ist, dass Dmitri Kisseljow keine Möglichkeit gegeben wurde, persönlich an der Gerichtssitzung zu der von ihm eingereichten Klage gegen die EU teilzunehmen.
Es liegt auf der Hand, dass sich die EU unvoreingenommener Einschätzungen der Situation in der Welt fürchtet, darunter die Ereignisse in der Ukraine, deren Deutung sich von europäischen Mainstreammedien unterscheidet. Jene, die bekannterweise nicht nur ungeprüfte und unglaubwürdige Informationen nutzen, sondern auch mehrmals bei Manipulationen von Informationen erwischt wurden, beispielsweise zur Situation in Syrien. Dabei wird das Recht der Staatsbürger der EU-Mitgliedsstaaten auf den Zugang zu Fakten und alternativen Positionen verletzt.
Es ist interessant zu erfahren, was man über solche freie Deutungen der Medienfreiheit man in der OSZE und Europarat denkt, einer deren Tätigkeitsbereiche gerade ihr Schutz ist.